Zeitzünder elektronisch (ZTZ) für Cargo-Geschosse Artillerie (155mm)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bundeswehr.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Diverse Anlieferadressen im Hochheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
NUTS-Code DE Deutschland
Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 10Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Aufgrund des zeitintensiven vorgelagerten Qualifikationsprozesses, der ebenfalls Vertraggegenstand ist und in die Vertragslaufzeit fällt.
Grundanforderungen an den Zünder:
- Der Zünder muss mindestens in der Betriebsart Zeit einsetzbar sein.
- Die Programmierung des Zünders muss mit dem in der Panzerhaubitze 2000 integrierten als auch mit externem Programmiergerät gemäß STANAG 4369 und der AOP 22 möglich sein.
- Die Kontur und die Anschlussmaße des Zünders müssen den Vorgaben der STANAG 2916 entsprechen.
- Der Zünder muss mindestens den konstruktiven Anforderungen der STANAG 4187 entsprechen.
- Der Zünder muss kompatibel zum Waffensystem PzH2000 sein.
- Der Zünder muss im Temperaturbereich von -46°C bis +63°C funktionsfähig und sicher sein.
- Die Lager-, Funktions- und Betriebssicherheit des Zünders muss mindestens für die Dauer von 10 Jahren gewährleistet sein.
- Die Produkte dürfen nicht ITAR gebunden sein
35340000 Teile von Feuerwaffen und Munition
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen.(3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.(4) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäߧ§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.(6) Sofern eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird, muss diese die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw-B-V 047), ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben vorlegen(7) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Beschäftigt der Bewerber zur Erfüllung solcher Verpflichtungen Arbeitnehmer, die im Ausland dem Geltungsbereich eines dem MiLoG vergleichbaren Gesetzes unterfallen, muss sich die formlose Eigenerklärung auf die Einhaltung dieses Gesetzes beziehen.(8) Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronischeKommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm GNU Privacy Guard genutzt wird.(9) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.Die Formulare sind der Bekanntmachung beigefügt. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift zu nennen.(2) Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug des Unterauftragnehmers aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4.) dieser Bekanntmachung vorzulegen.(3) Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.(4) Der Berwerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.(5) Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Beschäftigt der Unterauftragnehmer zur Erfüllung solcher Verpflichtungen Arbeitnehmer, die im Ausland dem Geltungsbereich eines dem MiLoG vergleichbaren Gesetzes unterfallen, muss sich die formlose Eigenerklärung auf die Einhaltung dieses Gesetzes beziehen. Die Formulare sind der Bekanntmachung beigefügt. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens einen Gesamtumsatz von jährlich 20.000.000,00 €) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand (induktiv programmierbarer Zeitzünder) vergleichbar sind, erklären. Vergleichbar sind in diesem Zusammenhang alle induktiv programmierbaren Artilleriezünder.(2) Der Bewerber muss einen Nachweis mit Teilnahmeantrag vorlegen, der einen Bonitätsindex der Creditreform unter 250 Punkte oder eines vergleichbaren Rankings bescheinigt.
(3) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine
durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
(4) Der Bewerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 114.000.000,00 € dem Teilnahmeantrag beifügen.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:(1) Der Bewerber muss in einem Organigramm, mindestens die Projektleitung, die Konstruktion, die Produktion, die Arbeitssicherheit, den Umweltschutz, die Qualitätssicherung, mit den Personalumfängen und deren Qualifikation, darstellen , um darzulegen, dass er das Projekt durchführen kann.
(2) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaufmännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen.
(3) Der Bewerber muss über Erfahrungen mit militärischen Produkten in Form induktiv programmierbarer Zünder verfügen. Zum Nachweis der Erfahrungen vergleichbarer Leistungen ist mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren aufzuführen, in welchem der Bewerber vergleichbare Zünder in Serie geliefert hat (Herstellung und Lieferung Mindestmenge 5.000 Stück jährlich). Vergleichbar sind in diesem Zusammenhang alle induktiv programmierbaren Artilleriezünder.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
- Kurze Darstellung der Referenztätigkeit, Vertragsnummer, Leistungsort, Leistungszeitraum, eingesetztes Personal (Anzahl und Qualifikation), Auftragswert (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend).
- Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/-auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
- Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer.
(4) Der Bewerber muss über eine Projektorganisation für dieses spezifische Projekt verfügen. Zum Nachweis benennt er alle wichtigen Funktionen (insbesondere. Projektleiter, Ansprechpartner für technische Fragestellungen, Qualitätsmanagementbeauftragte) mit Ansprechpartner und deren Qualifikation. Im Rahmen der Projektorganisation muss das Personal Kenntnisse auf Systemebene, Kenntnisse über die Konstruktion von induktiv programmierbaren Zeitzündern, haben (nachzuweisen z.B. durch Zertifikate, Referenzen durch andere vergleichbare Projekte).
(5) Der Bewerber muss über explizite Ansprechpartner für den Bereich der Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen. Zum Nachweis sind die Ansprechpartner mit deren Qualifikation durch formlose Erklärung zu benennen.
(6) Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag vorlegen (Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - BMVg A III 6 unter Beachtung der 2. Durchführungsverordnung zu § 5 KrWaffKontrG zu beantragen). Im Weiteren ist der Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KWKG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung, vorzulegen und zu bestätigen, dass alle Waffensysteme/Baugruppen nach den Bestimmungen des KrWaffKontrG/AWG dokumentiert werden.
(7) Der Bewerber muss gemäß DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert sein und fügt seinem Teilnahmeantrag eine Kopie eines aktuellen Zertifikats bei. Ferner bestätigt der Bewerber durch formlose Eigenerklärung alle Vorgaben der AQAP-2110, AQAP-2105 und AQAP-2070 einzuhalten.
(8) Der Bewerber muss durch formlose Erklärung bestätigen, dass das von ihm für Herstellung der induktiv programmierbaren Zeitzünder vorgesehene Personal über eine entsprechende berufliche Qualifikation (im technischen Bereich) verfügt.
(9) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:(1) Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag für den Unterauftragnehmer vorlegen (Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - BMVg A III 6 unter Beachtung der 2. Durchführungsverordnung zu § 5 KrWaffKontrG zu beantragen). Im Weiteren ist den Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KrWaffKontrG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung, vorzulegen und zu bestätigen, dass alle Waffensysteme/Baugruppen nach den Bestimmungen des KraffKontrG/AWG dokumentiert werden.
(2) Der Bewerber fügt eine Kopie des aktuellen Zertifikats des Unterauftragnehmers gemäß DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar dem Teilnahmeantrag bei. Ferner bestätigt der Unterauftragnehmer durch formlose Eigenerklärung alle Vorgaben der AQAP-2110, AQAP-2105 und AQAP-2070 einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
"NICHT ÖFFNEN - EU TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren
Bearbeitungsnummer: Q/K2BL/R8513"
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Sofern der Teilnahmeantrag von einer Bewerbergemeinschaft gestellt wird, ist dieser entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit