Sanierung Schulzentrum Konz, 54329 Konz, 2. Bauabschnitt Gebäude D und E
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schulzentrum Konz, 54329 Konz, 2. Bauabschnitt Gebäude D und E
Fliesen- und Estricharbeiten nach DIN 18352
D-54329 Konz
Fliesen- und Estricharbeiten nach DIN 18352:
ca. 100 m² Voranstrich, Bodenplatte, beton, Bitumenbasis;
ca. 208 m Abdichtung Anschluss Wand / Boden;
ca. 160 m² Estrich, DIN 18560;
ca. 741 m² Untergrundausgleich Wandfliesen;
ca. 14 St Spiegel 60x60;
ca. 409 m². Wandfliesen 60x30 cm;
ca. 185 m² Bodenfliesen 60x30 cm;
ca. 4 St Sauberlaufmatte 4,40x2,20m und 1,80x1,40m;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesen- und Estricharbeiten nach DIN 18352
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
(1.) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2.) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3.) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]