73 Generalsanierung Berufsbildende Schule Pirmasens, Gebäude A (1. BA) - 17.1 Bodenbelagsarbeiten (Holzdielen) Referenznummer der Bekanntmachung: 202206291030
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pirmasens.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.pirmasens.de
Abschnitt II: Gegenstand
73 Generalsanierung Berufsbildende Schule Pirmasens, Gebäude A (1. BA) - 17.1 Bodenbelagsarbeiten (Holzdielen)
Holzdielenboden
Berufsbildende Schule Pirmasens Adlerstraße 31 66955 Pirmasens
- Holzdielenboden ca. 30 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Gewerbeanmeldung
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei Angeboten über [Betrag gelöscht] EUR (wird von der Zentralen Vergabestelle eingeholt)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 13 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, denen ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind auf Verlangen der Vergabestelle, entsprechende Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen.
- Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz, LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gem. § 48 b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (gesetzliche Sozialversicherung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (SOKA), soweit der Betrieb beitragspflichtig ist
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- Ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 13 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, denen ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind auf Verlangen der Vergabestelle, entsprechende Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es sind mindestens drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, denen ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind auf Verlangen der Vergabestelle, entsprechende Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle, Alleestr. 20, 66953 Pirmasens
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufklärungs- und Bieterfragen:
Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 20.06.2022 endet.
-
Eignung von Nachunternehmern:
Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
-
Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters:
Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes.
-
Elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Zur Abwicklung ist eine Leitweg-ID erforderlich, die in der E-Rechnung enthalten sein muss.
Diese lautet wie folgt: 073170000000-001-32
Die elektronische Rechnung kann via E-Mail an [gelöscht] versendet werden. Alternativ kann die Rechnungsstellung nach vorangegangener Registrierung über das Landesportal unter https://e-rechnung.service.rlp.de/de/startseite/ erfolgen.
-
Form der Angebote:
Die Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Angebote per E-Mail oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen.
-
Hinweis zu den Besonderen Vertragsbedingungen:
Die Besonderen Vertragsbedingungen 214 gliedern sich in Teil 1 (Seiten 1 bis 2) und Teil 2 (3 Seiten). Ggf. sind noch die 132 WBV HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen (3 Seiten) beigefügt.
-
Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation bei allen elektronischen Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform.
Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, FAX etc.) werden nicht bearbeitet.
Die Vollständigkeit der eingereichten Vergabeunterlagen obliegt alleine dem Bieter.
-
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDEYYAX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.pirmasens.de