Umsetzung Digitalpakt Schule, Los 27 BBS Bitburg
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Digitalpakt Schule, Los 27 BBS Bitburg
Umsetzung Digitalpakt Schule 2019-2024;
Los 27 Elektro BBS Bitburg ca. 750m Simplex-Datenleitung ca. 800m Duplex-Datenleitung ca. 300m LWL-Universalkabel 12-Faser LC (vorkonfektioniert auf versch. Längen) ca. 150m Brüstungskanal 70x130 ca. 250m LF-Kanal 60x110 ca. 60m LF Kanal 15x30 3 x Wandverteiler 15 HE
BBS Bitburg 54634 Bitburg, Rittersdorfer Str. 2
Bauvorhaben: Umsetzung Digitalpakt Schulen 2019-2024 Ausführungsfrist: siehe Bauzeitenplan ca. 750m Simplex-Datenleitung ca. 800m Duplex-Datenleitung ca. 300m LWL-Universalkabel 12-Faser LC (vorkonfektioniert auf versch. Längen) ca. 150m Brüstungskanal 70x130 ca. 250m LF-Kanal 60x110 ca. 60m LF Kanal 15x30 3 x Wandverteiler 15 HE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Nachweise zu führen:
— die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern nicht verfügbar, eine gleichwertige Bescheinigung);
Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Bestätigungen der Eigenerklärung vorzulegen. Nachweise die durch Präqualifikation erworben wurden, werden anerkannt.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweiligeNummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Sachkundenachweis Brandschutz
- Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Nachweise, die im Rahmen der Präqualifizierung erbracht und einsehbar sind, werden anerkannt.
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wederbeantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird,
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt habe.
Auf Anforderung muss der Bieter drei Referenzen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre nachweisen unter Angabe von mindenstens folgender Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf Anforderung der Vergabestelle Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Nachweise, die durch Präqualifikation erworben wurden, werden anerkannt. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen mit Angebotsabgabe vorzulegen. Als Nachweis, dass die Kapazitäten des anderen Unternehmens für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen ist auf Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen.
Das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) findet Anwendung. Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt nach §§ 3 bis 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 01.12.2010 in der aktuellen Fassung (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG-)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Zimmer 473
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dies umfasst folgendes:
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschungt echnischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden,
— Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde.
Der Nachweis des Nichtbestehens von Ausschlussgründen ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD– Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) und eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen/Unbedenklichkeitsbescheinigung (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorzulegen.
Das Nichtvorliegen eines Zuschlagsverbots nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist nachzuweisen. Der Nachweis kann zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) geführt werden.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.