ex post Beschaffung einer Softwarelösung und zugehöriger Dienstleistungen zur Einrichtung einer Online-Wache zur Nachnutzung für andere (Bundes-)Länder und den Bund im Sinne des Onlinezugangsgesetzes Referenznummer der Bekanntmachung: 420-025202
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4 96131-6050
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post Beschaffung einer Softwarelösung und zugehöriger Dienstleistungen zur Einrichtung einer Online-Wache zur Nachnutzung für andere (Bundes-)Länder und den Bund im Sinne des Onlinezugangsgesetzes
HybridForms-Lizenzen
Beschaffung einer Softwarelösung und zugehöriger Dienstleistungen zur Einrichtung einer Online-Wache zur Nachnutzung für andere (Bundes-)Länder und den Bund im Sinne des Onlinezugangsgesetzes.
Landesbetrieb Daten und Information Valenciaplatz 6 55118 Mainz Hauptort der Ausführung:
Alle Bundesländer, die die Leistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes abrufen.
Beschaffung einer Softwarelösung zur Einrichtung einer Online-Wache, die den Bürgern über eine zentrale Website beispielsweise die Erstattung von Strafanzeigen, die Mitteilung von Hinweisen und Beschwerden oder Danksagungen auf verschiedenen Endgeräten (Computer, Smartphones, Tablets) ermöglicht und somit eine digitale Lösung für bestimmte polizeiliche Verfahrensabläufe schafft. Diese Softwarelösung soll als sogenannte EfA-Leistung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vom Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz zur Nachnutzung für andere (Bundes-)Länder und den Bund zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund einer koordinierten Erhebung des Bedarfs der Länder für die Einrichtung einer Online-Wache wurden die notwendigen Eigenschaften zusammengetragen und ein konsolidiertes Bedarfsprofil erstellt. Zu den geforderten Eigenschaften zählen insbesondere - aber nicht ausschließlich - die nachfolgenden Aspekte:
(1) Verwendung von Zertifikaten, die der Verwaltungs-PKI (Public Key Infrastruktur) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entstammen;
(2) Kompatibilität mit FIT-Connect;
(3) Berücksichtigung von Ausführungsvorschriften zu bundesrechtlich geregelten Leistungen durch Mandantenfähigkeit und Parametrisierung;
(4) Ermittlung der zuständigen Behörde mittels der LeiKa-ID (Leistungskatalog für Verwaltungsleistungen) und des Regionalschlüssels aus dem aktuellen Datenbestand des Portalverbunds;
(5) Herstellung der Anbindung an ein interoperables Nutzerkonto (mindestens Nutzerkonto Bund);
(6) Parametrisierung einer Bezahlkomponente für die Bezahlung von Gebühren;
(7) Erzeugung einer Ausgabe des Antrags im XFall-Format auf Basis des passenden FIM-Stammdatenschemas;
(8) Einrichtung eines DVDV-Eintragungskonzeptes, soweit die Software ein Routing mithilfe des DVDV nutzt;
(9) Trennung: Externes System Onlinewache Bürger mit verschlüsselter Temporär-Ablage der Daten und Bereitstellung für sicheres/internes System mit 3-facher Datenvalidierung (Bürger/Web-App, OW extern und OW intern);
(10) Einbindung über Verfahrens-GUID in beliebiges Polizei-Portal zum direkten Start eines Ad-hoc-Formulars dieses Typs (etwa Diebstahl);
(11) Biometrische Unterschriftenfunktion mit Verschlüsselung der biometrischen Daten;
(12) iOS/Android/Windows-App basiertes Profi-Tool für mobile Offline-Erfassung in anderen Anwendungsbereichen wie Polizei/Verkehrsunfallaufnahme, Anzeigen, Ordnungswidrigkeiten, Bereitschaftspolizei.
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Graz
NUTS-Code: AT221 Graz
Postleitzahl: 8020
Land: Österreich
Internet-Adresse: http://icomedias.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV.2.2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY43F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.