Reinigungsleistungen für verschiedene Einrichtungen innerhalb der Verbandsgemeinde Freinsheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freinsheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-freinsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für verschiedene Einrichtungen innerhalb der Verbandsgemeinde Freinsheim
Der Auftragnehmer hat - unter Beachtung seiner Sorgfaltspflicht - sämtliche Reinigungsarbeiten unter dem Aspekt der Werterhaltung der/des Gebäude(s) und der Einrichtungsgegenstände auszuführen.
Die Reinigungsdienstleistungen sind in Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim sowie der Ortsgemeinden Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand durchzuführen.
Unter der Position "Unterhaltsreinigung" sind im Leistungsverzeichnis Glasflächen angeführt (z.B. Glastüren, Innenverglasungen, Eingangsbereiche aus Glas, Verglasungen an Treppen und Aufzüge sowie Glastrennwände). Solche Glasflächen sind von der Glasreinigung ausgenommen und sind im Zuge der Unterhaltsreinigung lt. Durchführungsintervall zu erledigen.
Folgende Einrichtungen müssen bei Los 1 – Unterhaltsreinigung betreut werden:
- Kindergarten Bobenheim am Berg, Jahnstraße 2c, 67273 Bobenheim / Berg
- Kindergarten Erpolzheim, Hauptstraße 52, 67167 Erpolzheim
- Kindergarten An der Bach, An der Bach 12, 67251 Freinsheim
- Vertretungsreinigung für den Kindergarten Haus für Kinder, Dackenheimer Straße 22, 67251 Freinsheim
- Kindergarten Kallstadt, Weinstraße 79, 67169 Kallstadt
- Kindergarten Weisenheim am Sand, An der Bleiche 3, 67256 Weisenheim / Sand
- I-Punkt Freinsheim, Hauptstraße 2, 67251 Freinsheim
- I-Punkt Kallstadt, Weinstraße 111, 67169 Kallstadt
- Grundschule Freinsheim, Haintorstraße 27, 67251 Freinsheim
- Grundschule Kallstadt, Weinstraße 79, 67169 Kallstadt
- Grundschule Weisenheim am Berg, Neumayerstraße 27, 67273 Weisenheim / Berg
- Grundschule Weisenheim am Sand, Westring 24, 67256 Weisenheim am Sand
- Vertretungsreinigung Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim
Die aufgeführten Reinigungseinrichtungen können während der Vertragslaufzeit ergänzt bzw. reduziert werden.
Die Grundreinigungen werden vom Auftraggeber gesondert beauftragt und sind mit den Ansprechpartnern des Auftraggebers mindestens 5 Arbeitstage zu Beginn anzustimmen.
Folgende Einrichtungen müssen bei Los 2 – Grundreinigung betreut werden:
- Kindergarten Bobenheim am Berg, Jahnstraße 2c, 67273 Bobenheim / Berg
- Kindergarten Erpolzheim, Hauptstraße 52, 67167 Erpolzheim
- Kindergarten An der Bach, An der Bach 12, 67251 Freinsheim
- Kindergarten Haus für Kinder, Dackenheimer Straße 22, 67251 Freinsheim
- Kindergarten Kallstadt, Weinstraße 79, 67169 Kallstadt
- Kindergarten Weisenheim am Sand, An der Bleiche 3, 67256 Weisenheim / Sand
- I-Punkt Freinsheim, Hauptstraße 2, 67251 Freinsheim
- I-Punkt Kallstadt, Weinstraße 111, 67169 Kallstadt
- Grundschule Freinsheim, Haintorstraße 27, 67251 Freinsheim
- Grundschule Kallstadt, Weinstraße 79, 67169 Kallstadt
- Grundschule Weisenheim am Berg, Neumayerstraße 27, 67273 Weisenheim / Berg
- Grundschule Weisenheim am Sand, Westring 24, 67256 Weisenheim am Sand
- Sporthalle Freinsheim, Bahnhofstraße 12e, 67251 Freinsheim
- Feuerwehrgerätehaus Dackenheim, Kirchenstraße 16, 67273 Dackenheim
- Feuerwehrgerätehaus Erpolzheim, Hauptstraße 52, 67167 Erpolzheim
- Feuerwehrgerätehaus Freinsheim, Dackenheimer Straße 24, 67251 Freinsheim
- Feuerwehrgerätehaus Herxheim, Hauptstraße 34, 67273 Herxheim
- Feuerwehrgerätehaus Kallstadt, Freinsheimer Straße 75, 67169 Kallstadt
- Feuerwehrgerätehaus Bobenheim / Weisenheim am Berg, Bobenheimer Straße 13, 67273 Weisenheim am Berg
- Feuerwehrgerätehaus Weisenheim am Sand, Bahnhofstraße 42, 67256 Weisenheim am Sand
- Asylunterkunft Freinsheim, In den Schlosswiesen 3, 67251 Freinsheim
- Asylunterkunft Weisenheim am Sand, Riedweg 34, 67256 Weisenheim am Sand
Die aufgeführten Reinigungseinrichtungen können während der Vertragslaufzeit ergänzt bzw. reduziert werden.
Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Grundreinigung hinausgehen werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.
Folgende Einrichtungen müssen bei Los 2 – Grundreinigung betreut werden:
- Kindergarten Bobenheim am Berg, Jahnstraße 2c, 67273 Bobenheim / Berg
- Kindergarten Erpolzheim, Hauptstraße 52, 67167 Erpolzheim
- Kindergarten An der Bach, An der Bach 12, 67251 Freinsheim
- Kindergarten Haus für Kinder, Dackenheimer Straße 22, 67251 Freinsheim
- Kindergarten Kallstadt, Weinstraße 79, 67169 Kallstadt
- Kindergarten Weisenheim am Sand, An der Bleiche 3, 67256 Weisenheim / Sand
- I-Punkt Freinsheim, Hauptstraße 2, 67251 Freinsheim
- I-Punkt Kallstadt, Weinstraße 111, 67169 Kallstadt
- Grundschule Freinsheim, Haintorstraße 27, 67251 Freinsheim
- Grundschule Kallstadt, Weinstraße 79, 67169 Kallstadt
- Grundschule Weisenheim am Berg, Neumayerstraße 27, 67273 Weisenheim / Berg
- Grundschule Weisenheim am Sand, Westring 24, 67256 Weisenheim am Sand
- Sporthalle Freinsheim, Bahnhofstraße 12e, 67251 Freinsheim
- Feuerwehrgerätehaus Dackenheim, Kirchenstraße 16, 67273 Dackenheim
- Feuerwehrgerätehaus Erpolzheim, Hauptstraße 52, 67167 Erpolzheim
- Feuerwehrgerätehaus Freinsheim, Dackenheimer Straße 24, 67251 Freinsheim
- Feuerwehrgerätehaus Herxheim, Hauptstraße 34, 67273 Herxheim
- Feuerwehrgerätehaus Kallstadt, Freinsheimer Straße 75, 67169 Kallstadt
- Feuerwehrgerätehaus Bobenheim / Weisenheim am Berg, Bobenheimer Straße 13, 67273 Weisenheim am Berg
- Feuerwehrgerätehaus Weisenheim am Sand, Bahnhofstraße 42, 67256 Weisenheim am Sand
- Asylunterkunft Freinsheim, In den Schlosswiesen 3, 67251 Freinsheim
- Asylunterkunft Weisenheim am Sand, Riedweg 34, 67256 Weisenheim am Sand
Die aufgeführten Reinigungseinrichtungen können während der Vertragslaufzeit ergänzt bzw. reduziert werden.
Die Glasreinigung ist getrennt von der täglichen Unterhaltsreinigung wie folgt durchzuführen und im Tagebuch zu dokumentieren.
Folgende Einrichtungen müssen bei Los 4 – Glasreinigung betreut werden:
- Kindergarten Bobenheim am Berg, Jahnstraße 2c, 67273 Bobenheim
- Kindergarten Erpolzheim, Hauptstraße 52, 67167 Erpolzheim
- Kindergarten An der Bach, An der Bach 12, 67251 Freinsheim
- Kindergarten Haus für Kinder, Dackenheimer Straße 22, 67251 Freinsheim
- Kindergarten Kallstadt, Weinstraße 79, 67169 Kallstadt
- Kindergarten Weisenheim am Sand, An der Bleiche 3, 67256 Weisenheim / Sand
- Kindergarten Weisenheim am Berg, Im Vogelsang 13, 67273 Weisenheim / Berg
- I-Punkt Kallstadt, Weinstraße 111, 67169 Kallstadt
- I-Punkt Freinsheim, Hauptstraße 2, 67251 Freinsheim
- Dorfgemeinschaftshaus Herxheim, Hauptstraße 37, 67273 Herxheim / Berg
- Grundschule Freinsheim, Haintorstraße 24, 67251 Freinsheim
- Grundschule Kallstadt, Weinstraße 79, 67169 Kallstadt
- Grundschule Weisenheim am Berg, Neumayerstraße 27, 67273 Weisenheim / Berg
- Sporthalle Freinsheim, Bahnhofstraße 12e, 67251 Freinsheim
- Rathaus der Verbandsgemeinde, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim
- Feuerwehrgerätehaus Dackenheim, Kirchenstraße 16, 67273 Dackenheim
- Feuerwehrgerätehaus Freinsheim, Dackenheimer Straße 24, 67251 Freinsheim
- Feuerwehrgerätehaus Herxheim, Hauptstraße 34, 67273 Herxheim
- Feuerwehrgerätehaus Kallstadt, Freinsheimer Straße 75, 67169 Kallstadt
- Feuerwehrgerätehaus Bobenheim / Weisenheim am Berg, Bobenheimer Straße 13, 67273 Weisenheim am Berg
- Feuerwehrgerätehaus Weisenheim am Sand, Bahnhofstraße 42, 67256 Weisenheim am Sand
Die aufgeführten Reinigungseinrichtungen können während der Vertragslaufzeit ergänzt bzw. reduziert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnungen sind digital an das Postfach [gelöscht] zu senden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabutnerlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist von Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland