20E0130 Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude, Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
20E0130 Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude, Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz
Erdarbeiten, Baugrubenumschließung, Sondergründung, Verwertung und Entsorgung
— ca. 6 970 m2 Herstellen überschnittene, rückverankerte Bohrpfahlwand (50 % der Pfähle bewehrt, D =
1,2 bis 1,5 m) mit bis zu 5 Verpressankerlagen, teilweise kleiner Steckträgeraufsatz, Entsorgung Bohrgut,
Grundwasserabsenkung mit 24 Absenkbrunnen, Herstellen, betreiben und abbauen Grundwasserhaltung,
Tagwasserhaltung einschließlich Beobachtungspegeln,
— ca. 200 m2 Bohrträgerverbau,
— ca. 115 000 m3 Erdaushub, Bereitstellung zur Entsorgung mit externer Bereitstellungsfläche und Entsorgung,
— ca. 9 950 m herstellen Bohrpfähle zur Sondergründung (D = 1,2 bis 1,5 m) einschließlich Herstellung und
Rückbau von tragfähigen Bohrebenen, Entsorgung Bohrgut,
— ca. 7 800 m2 Herstellen Sauberkeitsschicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zusätzliche Leistungen nach § 2 Absatz 6 VOB/B
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistungen nach § 2 Absatz 6 VOB/B beinhalten zusätzliche Vorhaltung der Tagwasserhaltung, Mehrkosten für die Sauberkeitsschicht und die Abtrennung der Montageeisen Pfahlbewehrung
Im Zuge der Bauausführung wurde seitens des Tragwerksplaners gefordert, die Sauberkeitstschicht auf Grund der hohen Belastungen beim Abstemmen der Pfahlköpfe bewehrt herzustellen. Während der Herstellung der Gründungspfähle wurde die genaue Höhenlage der Oberkante der lastabtragenden Tone vor Ort von einem Bodengutachter überprüft. Um die ordnungsgemäße Abdichtung der Bohrpfähle zu gewährleisten, mussten die Bohrpfahllängen angepasst werden. Außerdem ist es erforderlich, dass die Tagwasserhaltung während der Rohbauzeit vorgehalten wird. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB sind diese Leistungen nicht vorhersehbar gewesen und aufgrund von Umständen erforderlich geworden. Die Leistungen können zeitlich und technisch nicht von den Vertragsleistungen getrennt werden.