Mensa Undenheim - Los 02 Fachplanung TA (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-10-29-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-rhein-selz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mensa Undenheim - Los 02 Fachplanung TA (HLS)
Für die geplante 3-zügige Grundschule in Undenheim liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Der Förderantrag für die Schule ist genehmigt. Die Schule befindet sich zurzeit im Bau, voraussichtlicher Fertigstellungstermin ist Juli 2022.
Im Nachgang hierzu wurde einem Antrag auf Umsetzung einer Ganztagsschule für die Grundschule Undenheim stattgegeben.
Aufgrund des erweiterten Zeitrahmens im Ganztagsschulangebot wird nun der Neubau einer Mensa erforderlich.
Auf Basis der für die Schule bereits vorliegenden Genehmigungsplanung wurde durch den Auftraggeber bereits ein Standort für die Mensa in der unmittelbaren Nähe des Neubaus der Grundschule vorgesehen. Dieser Standort und Umfang des Baukörpers sind aus den beigefügten Plänen ersichtlich.
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Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der Planungsleistungen vor.
Gegenstand dieses Verfahrens (Los 02) sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7.
Mensa Undenheim 55278 Undenheim Mensa an der Grundschule in Undenheim
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die unter II.2.7 angegebene Frist von 5 Monaten nach Auftragserteilung bezieht sich auf die Bearbeitungszeiten zur Erbringung der Leistungen der Leistungsstufe 1:
Abgabe Ergebnis Lph 2: 2 Monate nach Auftragserteilung
Abgabe Ergebnis Lph 3: 2 Monate nach Freigabe Lph 2
Im Falle der Beauftragung der Leistungsstufe 2 werden die diesbezüglichen Vertragslaufzeiten einvernehmlich vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung TA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bewerber/Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bewerbers/Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei derunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVR8P6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieterbinnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.