Technische Betriebsführung für das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Dierdorf Referenznummer der Bekanntmachung: E97475724
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: https://vg-dierdorf.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dierdorf
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vg-dierdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebsführung für das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Dierdorf
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die gesamte technische Betriebsführung des Eigenbetriebs "Verbandsgemeindewerke Dierdorf" mit ca. 11.000 Einwohnern. Bestandteil der Beauftragung ist u. a. die Wahrnehmung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Eigenbetriebs.
Verbandsgemeinde Dierdorf
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die technische Betriebsführung für das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Dierdorf. Die Leistungen der technischen Betriebsführung umfassen Sicht- und Funktionskontrollen, Überwachung der technischen Anlagen, Überwachung der Trinkwasserqualität, Betrieb der Anlagen der Wasserversorgung, Betriebsdaten- erfassung, -auswertung und -dokumentation aller relevanten Betriebsvorgänge (einschließlich Störungsanalysen und Reparaturen), Funktionsüberwachung aller zum Betrieb der Wasserversorgungsanlagen notwendigen Maschinen, Geräte und Steueranlagen, Druckminder- und Druckerhöhungsanlagen, Förder- und Spülpumpen, elektrische und manuelle Schieber, Ventile, Rückschlagklappen und sonstige Armaturen der Wasserversorgung, Funktionsüberwachung der Desinfektionsanlage (Aufbereitung Dierdorf) einschließlich Bestellung, abladen und einlagern der notwendigen Betriebsstoffe und -mittel, Betrieb der Filteranlagen in den Wasserwerken Kleinmaischeid und Dierdorf, Wasserprobenentnahme durch qualifizierte Fachkräfte, regelmäßige Messungen des Trinkwassers bezüglich der Mangan-, Eisen- und Chlorgehaltes durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren, Unterhaltungsarbeiten in der Wasserversorgungsanlagen (Reinigung und Desinfektion der Wasserkammern, Sammelbehälter, Tiefbrunnenkammern und Innenräume), Überwachung der Verbindungs- und Transportleitungen, der Orts-netze (Rohrleitungen, Schieber, Hydranten, Entlüftungsventile) einschließlich durchzuführender Störungs- und Lecksuche (Wasserohrbrüche, Rohrschäden), Rohrnetzspülungen und -entkeimungen, Betrieb der Fernüberwachungs-/Fern-steuerungsanlage (Kommunikations- und Fernwirktechnik), Inspektion und Wartung der Anlagen im Netz (Armaturen, Hydranten, Druckminder- und -erhöhungsanlagen), Baustellenüberwachung von Arbeiten an wasserversorgungsanlagen (Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen), Bearbeitung von Trinkwasserbeanstandungen der Kunden sowie Teilnahme an Besprechungen mit der Werkleitung der VG-Werke, deren Aufsichtsorganen sowie die Teilnahme an Begehungen durch Überwachungs- und Genehmigungsbehörden (z.B. Gesundheitsamt oder Struktur und Genehmigungsdirektion – SGD - Nord).
Zu den Optionen der Vertragsverlängerungen siehe oben Ziff. II.2.7) und ergänzend § 9 des Vertrages über die Technische Betriebsführung für das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Dierdorf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Betriebsführung für das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Dierdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafschaft
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53501
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Ergänzung zu Ziff. VI.2): Rechnungen sollen bevorzugt per E-mail oder postalisch gestellt wer-den. Der Auftraggeber akzeptiert aber auch eine elektronische Rechnungsstellung.
(2) Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Hierfür ist keine Anmeldung bzw. Registrierung beim Portalbetreiber notwendig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z. B. Bekanntgabe von Korrekturen oder Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle, Erteilung von „Bieterinformationen“ im Falle von Auskunftsverlangen, Nachforderung von Unterlagen zum Angebot) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe oder eine Angebotsabgabe mittels E-Mail ist nicht möglich! (3) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
(4) Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen der Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.
(5) Für den Nachweis der Eignung verlangt der Auftraggeber zunächst vorformulierte Eigenerklärungen, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (Formblatt „Erklärung zur Eignung / Vorliegen von Ausschlussgründen“).
(6) Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen. Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die jährliche Pauschale gewährt werden und an der im Angebotsschreiben (Preisblatt) dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind. An anderer Stelle gewährte Nachlässe bleiben unberücksichtigt. Die ,,Zusätzlichen Leistungen im Bedarfsfall" nach § 3 des „Vertrages über die Technische für das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Dierdorf“ fließen nicht in die Preiswertung mit ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hat ein Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]