22E0262 (LBB NL Koblenz) Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz-Metternich, Neubau 1.BA OP- u. Funktionsgebäude, Feuerlöschanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0262
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
22E0262 (LBB NL Koblenz) Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz-Metternich, Neubau 1.BA OP- u. Funktionsgebäude, Feuerlöschanlagen
22E0262 (LBB NL Koblenz) Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz-Metternich, Neubau 1.BA OP- u. Funktionsgebäude, Feuerlöschanlagen
Koblenz Metternich
Wandhydrantenanlage
- 1 Stück Trennstation Löschwasser
- 6 Stück Schaltzentrale Füll- und Entleerungsstationen
- 6 Stück externe Meldeanlagen
- 43 Stück Kombinationsentnahmeschränke als Einbauschrank
- ca. 620 m Löschwasserleitung Stahlrohr geschweißt AD 26,9 mm bis 114,3 mm
Stickstoff-Löschanlage Serverraum mit Verzögerungseinrichtung und Ansaugrauchmeldesystem
- 1 Löschsteuerzentrale Serverraum
- 16 Stück N2 - Löschmittelbehälter 140l 300bar
Schaumlöschanlage HLP
- 1 Stück Druckerhöhungsanlage
- 2 Stück Füll- und Entleerungsstation DN50
- 2 Stück Schaumzumischer 3%
- 1 Stück Schaummittelbehälter 300 Liter
- 2 Stück Absperrklappe, metallisch dichtend, Stahlguss DN 100 für Elektroantrieb
- 2 Stück Löschmonitore mit Steuereinheit
- 2 Stück Löschsteuerzentrale
- ca. 130 m Löschwasserleitung Stahl niro geschweißt AD 22 mm bis 76,1 mm
- 92 Stück Einbauschränke Handfeuerlöscher Schaum 6 l
- 91 Stück Einbauschränke Handfeuerlöscher CO2 bis 5 kg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit
Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens3
Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer
Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung(EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit
während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den
Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über:
Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, so weiter Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124(Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit
Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3
Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer
Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung(EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit
während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die
geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den
Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.
(4) ggf. Ergänzungen eintragen
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt
1.Präqualifikation
Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt
124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen
u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer
Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind
Entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen
gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung(EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit
während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den
Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl.IV.2.2) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
2) Zu III.1) Teilnahmebedingungen
3) Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen (Ziffer III.1.1, III.1.2, III.1.3) sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A und der Nachweisführung
a) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde
Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen
(z.B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden
Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen
im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen
und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur
Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren
hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend deminIII.1) Teilnahmebedingungenbeschriebenen „Verfahren bzw. der Nachweisführung“ nachzuweisen.
b) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege
von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen
Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich
zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie
vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der
Unterauftragnehmer).Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer
entsprechend deminIII.1)Teilnahmebedingungenbeschriebenen „Verfahren bzw. der Nachweisführung“
nachzuweisen; dies gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer.
c) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen,
so gilt Ziffer 2 (3) lit. a). Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur
Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die
Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) Abs. (1) (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Ort: xxx
Land: Deutschland
Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber 8AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diez
Postleitzahl: 65582
Land: Deutschland