Cyber-Versicherung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvmyk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cyber-Versicherung
Es soll eine Cyber-Versicherung für die Kreisverwaltung einschließlich Nebenstellen, Kreisschulen und Gesundheitsamt abgeschlossen werden.
Die Deckungssummen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Bahnhofstraße 9 56068 Koblenz
Cyber-Versicherung
jährliche Verlängerungsoption; Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Nachweis der ausreichenden Rückversicherung, Erlaubnis nach § 8 VAG und ggfls. § 61 VAG oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Länder, Eigenerklärung Russland; LTTG-Erklärung
+ Das Landesgesetz zur Gewährung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, im Sitz im Inland, habe eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.
+ Eigenerklärung zum Bestehen eines ausreichenden Rückversicherungsschutzes + Eigenerklärung zum Risikomanagement + Eigenerklärung zu Ratings
+ Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherung gemäß § 8 VAG und ggfls. § 61 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer E-Mitgliedsländer) verfügen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alle dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages erklärt der Bieter/Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem Auftraggeber jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggfls. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragssteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland