PMG - Gestellung Sicherheitspersonal zur Bestreifung Parkhäuser Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01 PMG_Sicherheitspersonal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parken-in-mainz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
PMG - Gestellung Sicherheitspersonal zur Bestreifung Parkhäuser
Ausschreibung Gestellung Sicherheitspersonal zur Bestreifung Parkhäuser
Ziel der Bewachungsmaßnahme ist es, durch die Präsenz von Sicherheitspersonal den unbefugten Zutritt und den unbefugten Aufenthalt von Personen zu verhindern. Ebenso gilt es Schadensereignisse zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen zu minimieren.
Parkhäuser der PMG Mainz Mainz
Die PMG Parken in Mainz GmbH führt eine Ausschreibung zur Bestreifung und Aufzugsbefreiung der Parkhäuser, Parkplätzen und Tiefgarage durch. Für die Abgabe eines Angebotes ist zwingend eine Begehung der Objekte erforderlich.
Die Parkierungsanlagen sind täglich 24 Stunden geöffnet. Um Belästigungen an Parkkunden durch unberechtigte Personen zu vermeiden und Schäden durch Vandalismus auszuschließen, ist es notwendig, dass die Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze bestreift werden.
Ziel der Bewachungsmaßnahme ist es, durch die Präsenz von zwei Sicherheitsmitarbeitern den unbefugten Zutritt und den unbefugten Aufenthalt von Personen zu verhindern. Ebenso gilt es Schadensereignisse zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen zu minimieren.
Bei Beginn des Auftrages erfolgt ein Briefung durch den AG.
Schwerpunkte:
- Verhinderung unberechtigtem Zutritt
- Bewachung der Parkflächen und Zugangsbereiche
- Vorbeugen und Abwehr von Schäden
- Rundgänge um die Parkhäuser
- Rundgänge durch die Treppenhäuser
- Rundgänge durch die Parkdecks
- Interventionen auf Anforderung der Zentrale im Parkhaus City Port
- Ausüben des Hausrechtes und Ermittlung der Personalien
- ggf. Verschluss und Öffnung der Zugänge
Objekte:
Parkhaus Rathaus, Parkhaus Theater, Parkhaus Kronberger Hof, Parkhaus Schillerplatz, Parkhaus Taubertsberg, Parkhaus City Port, Parkhaus Löhrstraße, Parkhaus Weißliliengasse, Parkhaus Gonsberg Campus, Parkhaus Deutschhausplatz, Parkhaus Weinlager, Parkhaus Rheinufergarage und Parkhaus Bleiche weitere Objekte nach Bedarf.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2024, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.04.2023 für das Folgejahr schriftlich widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
- der Bieter im Handelsregister (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist;
- der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzureichen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; auf Verlangen des Auftraggebers sind diesbezügliche Nachweise vorzulegen;
- über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
- Angabe Jahresumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre: Mindestkriterium 4 Mio. EUR
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 47 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Jahresumsatz von mindestens 4 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann;
-IHK-Prüfung als Schutz- und Sicherheitskraft/Werkschutzfachkraft wünschenswert, mindestens jedoch Werkschutzlehrgang IV - Vorlage Nachweis
Referenzen:
Mit dem Angebot haben die Bieter mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten 5 Jahren zur Leistungserbringung von vergleichbaren Aufträgen nachzuweisen:
- 1 Referenz: Bestreifung Parkhäuser
- 1 Referenz: Bestreifung Öffentlicher Gebäude (Bahnhöfe, U-/S-Bahn) / Plätze
- 1 Referenz: spezifische Erfahrung mit der Bewachung in Parkhäusern (z.B. besondere Gefährdung Drogenabhängige und Randalierer)
Die geforderten Referenzen gelten als geeignet und vergleichbar, wenn sie jeweils mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- Es wird mindestens ein Ansprechpartner des Auftraggebers genannt. Bei Einsatz als Nachunternehmer ist der Endkunde zu nennen.
Mindestens 3 Referenzen für vergleichbare Aufträge:
-1 Referenz: Bestreifung Parkhäuser
-1 Referenz: Bestreifung Öffentlicher Gebäude (Bahnhöfe, U-/S-Bahn) / Plätze
-1 Referenz: spezifische Erfahrung mit der Bewachung in Parkhäusern (z.B. besondere Gefährdung Drogenabhängige und Randalierer)
-IHK-Prüfung als Schutz- und Sicherheitskraft/Werkschutzfachkraft wünschenswert, mindestens jedoch Werkschutzlehrgang IV - Vorlage Nachweis
Siehe Besondere Vertragsbedingungen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind von den Bietern, soweit dies besonders angefordert wird, Nachweise zur Eignung vorzulegen. Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen oder
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen:
Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden überzeugen.
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Schriftform darauf hinzuweisen. Fragen zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens zum 03.06.2022 über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49R86U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.