Vergabe von Postdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz-bingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Postdienstleistungen
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen beabsichtigt, die Dienstleistung „Postdienstleistung“ (Standardpost) zu vergeben.
Folgende Lose werden gebildet:
• Los 1: Briefpost regional (Leitregion 55) • Los 2: Briefpost überregionale (außer Leitregion 55) • Los 3: Paketpost regional (Leitregion 55) • Los 4: Paketpost überregional (außer Leitregion 55) • Los 5: PZA (einschließlich ePZA)
Briefpost regional (Leitregion 55)
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des Auftraggebers gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG) in dem Zustellgebiet „Leitregion 55“. Hierzu gehören insbesondere Postkarten, Briefe, Bücher-/Broschürensendungen (briefähnliche Sendungen), Einschreiben.
Dreimalige Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr (Option ist einseitig für den Auftraggeber)
Briefpost überregional ausser Leitregion 55
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des Auftraggebers gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung in dem Zustellgebiet „bundesweit/international (ohne Leitregion 55)“. Hierzu gehören insbesondere Postkarten, Briefe, Bücher-/Broschürensendungen (briefähnliche Sendungen), Einschreiben.
Dreimalige Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr (einseitig durch den Auftraggeber)
Paketpost regional (Leitregion 55)
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen mit einem Einzelgewicht bis zu 31,5 kg in dem Zustellgebiet „Leitregion 55“.
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche Abholung (außer samstags), Beförderung und Zustellung von:
— Päckchen bis zu einem Einzelgewicht von 2 Kilogramm,
— Paketen (ab 2 Kilogramm) bis zu einem Einzelgewicht von 31,5 Kilogramm.
Dreimalige Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr (einseitig durch den Auftraggeber)
Paketpost überregional
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
(1) Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Pakets-endungen mit einem Einzelgewicht bis zu 31,5 kg in dem Zustellgebiet außerhalb der „Leitregion 55“.
(2) Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche Abholung (außer samstags), Beförderung und Zustel-lung von:
• Päckchen bis zu einem Einzelgewicht von 2 Kilogramm • Paketen (ab 2 Kilogramm) bis zu einem Einzelgewicht von 31,5 Kilogramm.
Dreimalige Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr (einseitig durch den Auftraggeber)
Postzustellungsaufträge inkl. elektronische Postzustellungsaufträge regional (Leitregion 55)/überregional
Landkreis Mainz- Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein
(1) Gegenstand der Leistung sind die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung gemäß der Vorgaben dieses Vertrages und der Leistungsbeschreibung in allen Zustellgebieten.
(2) Inhalt ist zudem ePZA.
Dreimalige Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr (einseitig durch den Auftraggeber)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise von III.1) bis III.1.3).
Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend (gilt für III 1.1-1.3).
Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die vorrangig zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Erklärung zu §§ 123, 124 GWB,
— Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen iSd § 125 GWB (sofern einschlägig),
— Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (sofern einschlägig) — Eigenerklärung, dass eine gültige Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen vorliegt (soweit erforderlich),
— Eigenerklärung, dass eine aktuelle Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur für alle genehmigungspflichtigen Bestandteile der angebotenen Leistung vorliegt (soweit erforderlich).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Erklärungen/Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, es zählt der Nettoumsatz.
Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten drei Geschäftsjahre (2019-2021) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2018-2020) bewertet werden und anzugeben sind.
— Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme im Einzelfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (mind. 2-fach maximiert). Sofern ein Versicherungsschutz zum jetzigen Zeitpunkt im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist auch eine Bietererklärung ausreichend, durch welche der Bieter erklärt im Auftragsfall einen Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne zum Leistungsbeginn nachzuweisen hat (dann durch Kopie der Police).
Mit dem Angebot sind einzureichen, falls einschlägig:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern einschlägig) – gesondert pro Los,
— Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirt. Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, ist mit Abgabe des Angebotes diese einzureichen und auf gesondertes Verlangen Eignungsnachweise des dritten Unternehmens einzureichen, nämlich Erklärung zu §§ 123 ff. GWB sowie Erklärung zu den entsprechenden Eignungnungskriterien sowie eine Verpflichtungserklärung.
— Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme imi Einzelfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (mind. 2-fach ma-ximiert). Sofern ein Versicherungsschutz zum jetzigen Zeitpunkt im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist auch eine Bietererklärung ausreichend, durch welche der Bieter erklärt im Auftragsfall einen Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne zum Leistungsbeginn nachzuweisen hat (dann durch Kopie der Police).
— Eigenerklärung über geeignete Referenzen von früher ausgeführten Dienstleistungsaufträgen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen (bzw. vergleichbaren) Dienstleistungen (pro Los):
Auftragswert (netto) des Referenzprojekts, Angaben zum Projekt, Bezeichnung des Projektes, Projektlaufzeit, Name des Referenzgebers, Anschrift, Abteilung, Telefon, Erläuterungen zum Projekt.
— Darstellung der vorhandenen für die Erbringung der Leistung geeigneten technischen Ausrüstung inkl. Transportlogistik (Fuhrpark, Verteilzentren etc.),
— Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen; vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche z.B. folgende Aspekte umfassen: Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung), Verbesserung). — Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten,
o Kontext der Organisation,
o Führung,
o Planung,
o Unterstützung,
o Betrieb,
o Bewertung der Leistung (Überwachung; interne Audits; Managementbewertung),
o Verbesserung Mit dem Angebot sind weiter einzureichen, falls einschlägig:
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) (sofern einschlägig) – gesondert pro Los,
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) – gesondert pro Los,
— Eignungsnachweise von Nachunternehmern sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (pro Los),
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern einschlägig) (pro Los),
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer pro Los (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt war),
— Eignungsnachweise von Nachunternehmern sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB pro Los (sofern der Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt ist) (pro Los),
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig) (pro Los).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz in der geltenden Fassung. Bei der 1€-Angabe hinsichtlich des geschätzten Gesamtwerts handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.