Erweiterung Kindertagesstätte Wolkennest Engelstadt; Objektplanung/-überwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-33-901
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Kindertagesstätte Wolkennest Engelstadt; Objektplanung/-überwachung
Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte Wolkennest um eine weitere Gruppe mit Nebenräumen und Sanitärbereich
Kindertagesstätte Wolkennest Raiffeisenstraße 9 55270 Engelstadt
Leistungen der Objektplanung und -überwachung gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Erweiterung der Kindertagesstätte Wolkennest in der Ortsgemeinde Engelstadt
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach Ziffer III.1 vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Gesamtumsatz, Beschäftigtenzahl, Beschäftigte der Fachrichtung Objektplanung, Fortbildung des Projektleiters, Anzahl und Qualität der Referenzen.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Ergibt das Auswahlverfahren wegen Punktgleichheit mehr als 10 Bewerber, entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Der Auszug darf nicht älter als 1 Jahr ab Auftragsbekanntmachung sein.
Erklärung, ob die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflicht während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf diese ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit einer Arbeitsgemeinschaft mit Haftung für die gesamte Arbeitsgemeinschaft mitversichert ist. Aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer Arbeitsgemeinschaft mit Außenhaftung für die gesamte Arbeitsgemeinschaft enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 Vergabeverordnung (VgV) über den allgemeinen Jahresumsatz. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistung tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
1.) Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Die Mindestdeckungssummen müssen mindestens 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen (=2-fachmaximiert).
2.) Der allgemeine Jahresumsatz (Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021) muss im Durchschnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 1, 2, 3, 6, 8, 9 und 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- die/der Projektleiter*in
Für den Bewerber/das Unternehmen und die/den Projektleiter*in sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenz über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 6 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 01.01.2016) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind auf dem Projektdatenblatt folgende Angaben zu machen:
- Kurzbezeichnung
- Auftraggeber mit Namen und Anschrift
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Größenordnung
- erbrachte Leistungsphasen
- Rechnungswert (Honorar in EUR einschl. Umsatzsteuer)
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren sowie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der Fachrichtung Objektplanung in den vergangenen 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
1.) Der Bewerber und der Projektleiter müssen jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur/Hochbau oder eine vergleichbare Berufszulassung sowie eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in derselben Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
2.) Sowohl der Bewerber/das Unternehmen als auch der Projektleiter müssen mindestens 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (Leistungsphasen 3-8 gem. § 34 HOAI) für den Neubau, die Erweiterung oder Sanierung einer Kindertagesstätte oder eines vergleichbaren Gebäudes mit mindestens Honorarzone III vorweisen. Aktueller Leistungsstand der Referenz: mindestens Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) begonnen.
3.) Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2019-2021) muss mindestens 3 Beschäftigte betragen.
4.) Die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten der Fachrichtung Objektplanung/Objektüberwachung in den letzten 3 Jahren (2019-2021) muss mindestens 1 Beschäftigte/r betragen.
5.) Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen(mindestens DXF und DWG) und Leistungsverzeichnissen (mindestens GAEB 1990) erforderlich.
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4Y5PP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.