Sanierung der Rundsporthalle in Alzey - Tragwerkplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Rundsporthalle in Alzey - Tragwerkplanung
Innensanierung Rundsporthalle; Nachweis der Tragfähigkeit für vorhandene Decken- und Wandkonstruktionen sowie neue Bauteile gemäß Umbauplanung, Leistungsphasen 3-6.
Beschreibung der Beschaffung:
Die Rundsporthalle Baujahr 1971 soll innen komplett modernisiert werden. Dabei wird auch die abgehängte Decke über der Spielfläche erneuert.
Für die Tragwerkplanung wurde die Tragfähigkeit von Dachmembran und Druckring bereits überprüft, eine zusätzliche Belastung ist nicht möglich. Dies ist bei der Umsetzung nachzuweisen, wofür einschlägige Erfahrungen mit dem Tragwerk von Rundsporthallen unabdingbar sind.
Außerdem ist der Nachweis der Tragfähigkeit für vorhandene Decken- und Wandkonstruktionen sowie neue Bauteile gemäß Umbauplanung, Leistungsphasen 3-6, zu erbringen.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen statisch relevant:
Sanierung Sanitär- und Umkleidebereiche mit Neuzuschnitt der Räumlichkeiten, Einbau zusätzlicher Notausgänge, Einbau Plattformlift und Wandmontage von Schallschutzelementen
Rundsporthalle in Alzey, Mehlbergweg 22, 55232 Alzey
° Dachkonstruktion Bei der Rundsporthalle Alzey wurde in den Jahren 2013/2014 bereits eine energetische Dachsanierung durchgeführt. Für 2023 stehen nun Innensanierungsarbeiten an. Zur Festlegung möglicher Ausführungsvarianten wurden bereits statische Berechnungen zur Tragfähigkeit insbesondere des Druckrings und der Dachmembran erarbeitet.
Danach darf der Druckring nicht über den tatsächlichen Bestand hinaus belastet werden. Dies ist nun bei folgenden anstehenden Maßnahmen sicherzustellen und nachzuweisen:
- Erneuerung der abgehängten Akustikdecke
- Austausch der Beleuchtung
- Einbau einer Deckenstrahlheizung
Umbaumaßnahmen - Nachweis der Tragfähigkeit für vorhandene Decken- und Wandkonstruktionen sowie neue Bauteile gemäß Umbauplanung, Leistungsphasen 3-6.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen statisch relevant:
- Sanierung Sanitär- und Umkleidebereiche mit Neuzuschnitt der Räumlichkeiten
- Einbau zusätzlicher Notausgänge
- Einbau Plattformlift
- Wandmontage von Schallschutzelementen
Arbeiten im Stundennachweis - Ergänzende bauüberwachende Tätigkeit bzw. ingenieurtechnische Kontrollen sowie Bestandsaufnahmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.