Sanierung der Rundsporthalle in Alzey - Planungsleistung Technische Gebäudeausstattung (TGA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Rundsporthalle in Alzey - Planungsleistung Technische Gebäudeausstattung (TGA)
Innensanierung Rundsporthalle; Fachingenieurleistungen Technische Gebäudeausstattung TGA Leistungsphase 5-9 für:
° Erneuerung heizungstechnischer Einrichtungen,
° Umbau und Ergänzung Lüftungsanlagen,
° Einbau Deckenstrahlheizung,
Beschreibung der Beschaffung:
Die Rundsporthalle (Baujahr 1971) soll innen komplett modernisiert werden. Dabei werden auch heizungstechnische Einrichtungen erneuert, die Lüftungsanlage ergänzt bzw. umgebaut sowie eine Deckenstrahlheizung eingebaut. Die Wärmeversorgung über die Heizung der Schule bleibt erhalten.
Rundsporthalle in Alzey, Mehlbergweg 22, 55232 Alzey
Für die Fachplanung TGA wurden Leistungsphasen 1 bis 4 bereits ausgeführt, eine Kostenschätzung Stand 2019 liegt vor.
Für den Bauteil -Sportumkleiden- wurde eine Förderung bewilligt, für Bauteil -Versammlungsstätte- wird zum 01.08.2022 ein Antrag auf Schulbauförderung gestellt. Die Arbeiten sollen 2023/2024 ausgeführt werden.
KG 420 - Heizung:
° Dusch-, Umkleide - und Nebenräume,
° Demontage von heizungstechnischen Einrichtungen wie Heizkörper, Rohre usw.,
° Neue Platten- und Röhrenradiatoren mit Thermostatventilen und absperrbaren Rücklaufverschraubungen,
° Heizungsrohrleitungen aus Stahl mit Wärmedämmung,
° Anschlüsse an neue Lüftungsgeräte,
# Sporthalle ° Einbau von Deckenstrahlplatten zur Beheizung,
Anbringung in der abgehängten Decke bzw. an der Unterkonstruktion.
Begründung der Sanierung:
Die Sanierung des Heizsystems mit Heizkörpern und Rohrleitungen ist zu empfehlen. Die vorhandenen Heizkörper sind überwiegend beschädigt und somit auszutauschen. Die Heizungsleitungen sind nicht nach den heutigen Vorgaben gedämmt. Dadurch ist mit erhöhter unkontrollierter Wärmeabgabe zu rechnen, was zu einem Mehraufwand von Energiekosten führt.
Somit ist eine Heizungserneuerung zu befürworten.
Hinweis: Durch die Deckenstrahlheizung sind Einsparkosten von über 40 % zu erwarten.
KG 430 - Raumlufttechnik:
° Neue Be- und Entlüftungsanlage mit WRG im Freien neben dem Gebäude für die renovierten Sanitärräume im EG Abkoppelung von der Hauptanlage,
° Einbau von neuen Lüftungsauslässen in der Decke Sporthalle,
° Reduzierung der Luftmenge an den vorhandenen Lüftungsgeräten Sporthalle,
Begründung der Sanierung:
Die vorhandenen Lüftungsanlagen für die Sanitärräume sind aus den 60-iger Jahren.
Diese Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Normen und Anforderungen der Wirtschaftlichkeit, sprich, Energiebedarf von Strom und Heizung.
Die Lüftungsanlagen für die Sanitärräume sind ohne Wärmerückgewinnung und mit Elektromotoren ausgestattet, welche einen sehr hohen Energie- / Stromanschluss haben. Die heutigen Lüftungsgeräte zeichnen sich aus durch Niedrigenergie-Ventilatoren mit neuester EC-Technik (Wirkungsgrad von bis zu gut 90 Prozent) sowie mit effizienter Wärmerückgewinnung. Dies schlägt sich direkt in niedrigen Betriebskosten nieder.
Das vorhandene Luftverteilungssystem mit Luftkanälen und Lüftungsauslässen kann nicht für die geplante Lüftungsanlage verwendet werden und ist somit zu erneuern.
Die vorhandene Lüftungsanlage für die Sporthalle wird nur noch für den Bedarf bei Veranstaltungen verwendet bzw. Luftaustausch. Somit ist die Nutzung weitaus geringer und der Energiebedarf sinkt.
# KG 410 - Sanitär:
° Sanitäre Einrichtungen,
° Demontage von sanitären Einrichtungen,
° Rückbau von Trinkwasser- und Abwasserleitungen,
° Neue WC-Anlagen, Behinderten-WC, Waschtische und Duschanlagen,
° Trinkwasseranschluss an vorhandener Rohrleitung,
° Trinkwasserleitungen mit Absperrventilen und sonstigem Zubehör,
° Trinkwarmwasser für sanitäre Einrichtungen,
° Abwasserleitungen für die sanitären Einrichtungen im Gebäude.
Begründung der Sanierung:
Die sanitären Anlagen sind aus den 60-iger Jahren. Es wurden bis heute nur Unter-haltungs- und Reparaturleistungen für den Erhalt der Anlagen durchgeführt.
Das vorhandene Trinkwassernetz entspricht nicht mehr den heutigen hygienischen Anforderungen (Trinkwasserverordnung 2012). Eine nur teilweise Sanierung bzw. Erneuerung macht keinen Sinn, da bei dieser Ausführung immer alte Rohrsysteme in Betrieb bleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ober-Mörlem
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61239
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.