Buchpakete für Leseclubs und media.labs Referenznummer der Bekanntmachung: 166
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftunglesen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Buchpakete für Leseclubs und media.labs
Fix und fertige Lieferung von Büchern an bis zu 485 Leseclubs und 80 media.labs durch den jeweils erstplatzierten Anbieter.
Lieferung von Büchern an Leseclubs und media.labs in Deutschland
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz
Ausgangssituation
Im Rahmen des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" des Bundesmi-nisteriums für Bildung und Forschung unterstützt die Stiftung Lesen bis Ende 2022 ca. 485 Le-seclubs und 80 media.labs, die sich z. B. in Ganztagsschulen, Bibliotheken und Jugendeinrich-tungen befinden. Die Leseclubs richten sich v. a. an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugend-liche im Alter von 6 bis 12 Jahren, die media.labs an die Altersgruppe von 12 bis 18 Jahren. Beide Formate verfolgen das Ziel, die Lesemotivation und Lesekompetenz der Zielgruppe zu steigern. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.leseclubs.de.
Im Zeitraum von Mai bis Ende 2022 erhalten die Leseclubs und media.labs Erst- und Nachaus-stattungen, die aus Büchern bestehen.
Auftragsgegenstand
Fix und fertige Lieferung von Büchern an bis zu 485 Leseclubs und 80 media.labs durch den jeweils erstplatzierten Anbieter. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei ein Bieter für nur ein Los bezuschlagt wird.
Los Nr. 1: Große Buchausstattung von ca. 75 Leseclubs
Die Liste des Großen Buchpakets enthält 175 Titel für Kinder von 6 bis 12 Jahren aus dem Jahr 2021 (siehe "166 05 Los 1 Anlage große Buecherpakete Leseclubs 2022"). Dieses Buchpa-ket erhalten alle neu einzurichtenden Leseclubs.
Lieferung von Büchern an Leseclubs und media.labs in Deutschland
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz
Ausgangssituation
Im Rahmen des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt die Stiftung Lesen bis Ende 2022 ca. 485 Leseclubs und 80 media.labs, die sich z. B. in Ganztagsschulen, Bibliotheken und Jugendeinrichtungen befinden. Die Leseclubs richten sich v. a. an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren, die media.labs an die Altersgruppe von 12 bis 18 Jahren. Beide Formate verfolgen das Ziel, die Lesemotivation und Lesekompetenz der Zielgruppe zu steigern. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.leseclubs.de.
Im Zeitraum von Mai bis Ende 2022 erhalten die Leseclubs und media.labs Erst- und Nachausstattungen, die aus Büchern bestehen.
Auftragsgegenstand
Fix und fertige Lieferung von Büchern an bis zu 485 Leseclubs und 80 media.labs durch den jeweils erstplatzierten Anbieter. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei ein Bieter für nur ein Los bezuschlagt wird.
Los Nr. 2: Kleine Buchausstattung von ca. 485 Leseclubs
Es bestehen 10 Bücherpakete unterschiedlichen Inhalts, die zwischen 14 und 24 Titeln enthalten (siehe "166 05 Los 2 Anlage Buecherpakete Leseclubs 2022"). Es wird darauf hingewiesen, dass es zwischen den einzelnen Paketen keine Überschneidungen der Titel gibt. Ca. 485 Leseclubs erhalten einzelne der genannten 10 Pakete zur Lieferung. Die Auswahl, welcher Leseclub wie viele und welche Bücherpakete erhält, trifft die Stiftung Lesen mit dem jeweiligen Leseclub. D. h. es sind beliebige Kombinationen der 10 Pakete möglich. Es wird davon ausgegangen, dass ein Leseclub im Durchschnitt ca. fünf unterschiedliche Pakete erhält (in einem Liefervorgang).
Zu folgender Anzahl bzw. Liefermenge plant die Stiftung Lesen, die jeweiligen Bücherpakete Nr. 1 bis 10 abzunehmen (siehe auch entsprechende Angaben in der Anlage "166 05 Los 2 Anlage Buecherpakete Leseclubs 2022"):
- Bücherpaket Nr. 1: 240
- Bücherpaket Nr. 2: 240
- Bücherpaket Nr. 3: 240
- Bücherpaket Nr. 4: 240
- Bücherpaket Nr. 5: 240
- Bücherpaket Nr. 6: 240
- Bücherpaket Nr. 7: 240
- Bücherpaket Nr. 8: 240
- Bücherpaket Nr. 9: 240
- Bücherpaket Nr. 10: 240
Lieferung von Büchern an Leseclubs und media.labs in Deutschland
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz
Ausgangssituation
Im Rahmen des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt die Stiftung Lesen bis Ende 2022 ca. 485 Leseclubs und 80 media.labs, die sich z. B. in Ganztagsschulen, Bibliotheken und Jugendeinrichtungen befinden. Die Leseclubs richten sich v. a. an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren, die media.labs an die Altersgruppe von 12 bis 18 Jahren. Beide Formate verfolgen das Ziel, die Lesemotivation und Lesekompetenz der Zielgruppe zu steigern. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.leseclubs.de.
Im Zeitraum von Mai bis Ende 2022 erhalten die Leseclubs und media.labs Erst- und Nachausstattungen, die aus Büchern bestehen.
Auftragsgegenstand
Fix und fertige Lieferung von Büchern an bis zu 485 Leseclubs und 80 media.labs durch den jeweils erstplatzierten Anbieter. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei ein Bieter für nur ein Los bezuschlagt wird.
Los Nr. 3: Kleine Buchausstattung ca. 80 media.labs
Es bestehen 5 Bücherpakete unterschiedlichen Inhalts, die zwischen 17 und 31 Titel enthalten (siehe die Anlage "166 05 Los 3 Anlage Buecherpakete media.labs 2022"). Es wird darauf hingewiesen, dass es zwischen den einzelnen Paketen keine Überschneidungen der Titel gibt. Ca. 80 media.labs erhalten einzelne der genannten 5 Pakete zur Lieferung. Die Auswahl, welches media.lab wie viele und welche Bücherpakete erhält, trifft die Stiftung Lesen mit dem jeweiligen media.lab. D. h. es sind beliebige Kombinationen der 5 Pakete möglich. Es wird davon ausgegangen, dass ein media.lab im Durchschnitt ca. drei unterschiedliche Pakete er-hält (in einem Liefervorgang).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Buchpaketen an Leseclubs und media.labs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ekz.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Buchpaketen an Leseclubs und media.labs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rheinberg-buch.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Buchpaketen an Leseclubs und media.labs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kulturkaufhaus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLNR85U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.