Reinigungsleistungen in verschiedenen Betriebs- und Verwaltungsgebäuden im Stadtgebiet Trier im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen in verschiedenen Betriebs- und Verwaltungsgebäuden im Stadtgebiet Trier im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2024
Erbringung von ergebnisorientierten Unterhaltsreinigungsleistungen (Fachlos 1) sowie leistungsorientierten Glas- und Rahmenreinigungleistungen (Fachlos 2) in verschiedenen Verwaltungs- und Betriebsgebäuden der SWT Stadtwerke Trier GmbH sowie der SWT-AöR, SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH und der SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH im Stadtgebiet Trier im Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2024
Unterhaltsreinigung
Erfolgsorientierte Unterhaltsreinigung in verschiedenen Verwaltungs- und Betriebsgebäuden im Stadtgebiet Trier im Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2024 (Reinigungsfläche ca. 28.000 m²) im Einzelnen handelt es sich um folgende Liegenschaften (Reinigungsfläche) - Hauptverwaltung Ostallee 7-21 (11.400 m²)
inkl. Kundenzentrum, Zentralwerkstatt, Zentrallager, Nebengebäuden Ostallee 15+17,
- Hauptklärwerk Metternichstr. (775 m²)
- Wasserwerk + Filteranlage Irsch (2032 m²)
- Baulager Stadtbad, Südallee (70m²)
- Leitcenter Kuhnenstraße (367m²)
- Fernheizwerk Mariahof (155m²)
- Verkehrsbetriebe Gottbillstr. (2.294 m²)
- Kundeninfo Treviris-Passage (80 m²)
- Aufenthaltsraum Busfahrer (33 m²)
- Energie- und Technikpark (11.000 m²)
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Die Inanspruchnahme der Option teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertrages mit. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung oder die Angabe von Gründen für die Nichtinanspruchnahme der Optionsrechte besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Glas- und Rahmenreinigung
Leistungsorientierte Glas- und Rahmenreinigung in verschiedenen Verwaltungs- und Betriebsgebäuden im Stadtgebiet Trier im Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2024 (Reinigungsfläche ca. 9.047 m²) im Einzelnen handelt es sich um folgende Liegenschaften (Reinigungsfläche) - Hauptverwaltung Ostallee 7-21 inkl. Kundenzentrum, Zentralwerkstatt, Zentrallager, Nebengebäuden Ostallee 15+17 (2.673 m²)
- Hauptklärwerk Metternichstr. (139 m²)
- Wasserwerk + Filteranlage Irsch (510 m²)
- Baulager Stadtbad, Südallee (15 m²)
- Leitcenter Kuhnenstraße (30 m²)
- Fernheizwerk Mariahof (284 m²)
- Verkehrsbetriebe Gottbillstr. (1.170 m²)
- Bus-Information (30 m²)
- Energie- und Technikpark (4.226 m²)
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Die Inanspruchnahme der Option teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens zwei Monatevor Ablauf des Vertrages mit. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung oder die Angabe von Gründen für die Nichtinanspruchnahme der Optionsrechte besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Innung des Gebäudereiniger-Handwerks
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt
- Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP),
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. folgenden Deckungssummen:
für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR für Obhut-/Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards o.ä. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bieter ansässig ist.
- Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers über die Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bieter ansässig ist.
- Nachweis Kalkulation Stundensatz
- Referenzen über mind. 3 erfolgreich durchgeführte Aufträge in Verwaltungsgebäuden ähnlicher Art und Größe in den letzten drei Geschäftsjahren
- Angabe der geplanten einzusetzenden Mitarbeiterzahl
- Angabe der einzusetzenden Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel mit Datenblättern
- Benennung der Objektleitung mit Angabe der Qualifikation und Berufserfahrung
- Nachweis einer Zertifzierung nach DIN EN ISO 9001:2015: Qualitätsmanagement in der Gebäudereinigung oder vergleichbar
- Nachweis einer Zertifzierung nach DIN ISO 45001:2018: Zertifizierung von Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystemen oder vergleichbar
- Nachweis einer Zertifzierung nach DIN EN ISO 14001:2015 und 50001:20018: Qualitätsnachweise im Umwelt- und Energiemanagement oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
- keine -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2.) Das Angebot mit den Nachweisen ist elektronisch (in Textform) bis zum 14.06.2022, 10:00 Uhr über den Projektzugang auf der Vergabeplattform Subreport einzureichen. Eine schriftliche Abgabe (Papierform) ist nicht möglich.
3.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“