Handelspartner Rahmenvereinbarung Microsoft
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-lahn-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Handelspartner Rahmenvereinbarung Microsoft
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Handelspartnerrahmenvereinbarung, nachfolgend als „Rahmenvertrag“ oder „Handelspartner RV“ bezeichnet, mit einem qualifizierten Unternehmen. Die Bedarfe an Microsoft Lizenzen, Wartung und Subscriptions sollen durch standardisierte Leistungen gedeckt werden, die in der Rahmenvereinbarung zwischen Microsoft und BMI enthalten sind.
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Insel Silberau 1 56129 Bad Ems
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises bezieht derzeit über einen EA-Vertrag Microsoft Lizenzen und Software Assurance aus dem BMI Rahmenvertrag. Für dieses Vertragsverhältnis ist ein Anschlussvertrag abzuschließen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Handelspartnerrahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Unternehmen. Die Bedarfe sollen durch standardisierte Leistungen gedeckt werden, die in der Rahmenvereinbarung zwischen Microsoft und BMI enthalten sind.
Beschafft werden sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen), Subscriptions und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen.
Insbesondere sollen folgende Lieferungen und Leistungen beschafft werden:
• Software-Lizenzen im Rahmen der jeweils einschlägigen Lizenzmodelle des Lizenzgebers • Software-Pflege • Die Führung des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages durch den Auftragnehmer
Der Vertrag ist einmalig einseitig durch die Auftraggeberin um 12 Monate verlängerbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug bzw. Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf zum Termin der festgelegten Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Unternehmenskennzahlen (Anlage 4 verwenden), Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen >500.000€ (Fremdnachweis)
3 Referenzen über vergleichbare Leistungen, vom Bieter zu erstellen. Akkreditierung durch Microsoft als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) oder Einwilligung der Microsoft, als Handelspartner tätig zu werden (Anlage 5 verwenden)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 2 GWB).
Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 3 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, so kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.