21D0335 - Artillerieschule Idar-Oberstein, Neubau InstHalle HIL - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.LBBnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
21D0335 - Artillerieschule Idar-Oberstein, Neubau InstHalle HIL - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anl.Gr. 4, 5 und 8 gem. Teil 4 Abschn. 2 HOAI für den Neubau einer InstHalle HIL, in der Artillerieschule, Idar-Oberstein, bestehend aus den Teilen Werkhalle, Schutzdach, überdachte Stellplatz-Lagerfläche und KFZ-Halle. Es sind die Leistungsphasen LPH 2, 3 und 5-9 gem. § 55 HOAI (Aufgrund von Eigenleistung in Teilbereichen Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen) zu erbringen.
Neben den Grundleistungen sind insbesondere folgende Besondere zu erbringen:
Leistungsinhalt: z.B. Leistungen im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung), sowie das Erstellen und Fortführen eines Raumbuches, das Aufstellen eines Zahlungsplanes und dessen kontinuierliche Nachverfolgung, Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die Erhebungsformulare gemäß RBBau. Überwachen der innerhalb der Verjährungsfristen.
Birkenfeld
In der Liegenschaft der Bundeswehr, Artillerieschule, Idar-Oberstein soll ein Neubau eines Hallenkomplexes
(HIL GmbH) errichtet werden. Zusätzlich sind im Rahmen der Maßnahme ein Schutzdach, eine überdachte
Stellplatz-Lagerfläche und eine Kraftfahrzeughalle zu errichten.
Die Instandsetzungshalle dient der Wartung- und Instandsetzung an Kraftfahrzeugen und schweren
Waffensystemen. Die Techn. Anlagen der Werkhalle sind so zu planen, dass Erweiterungen möglich sind.
Neben den 25 Arbeitsständen sind Techn. Anlagen für Dienst- und Sonderräume, Sozial- und Sanitärräume,
Werkstatträume, Sonderwerkstatträume und Lagerräume umzusetzen.
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Die Einzelnutzungen werden durch bundeswehr-/nutzerspezifische Forderungen im Detail ergänzt.
Bei der Planung sind die Energieeffizienzfestlegung für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und
Gebäudesanierungen des Bundes- "Vorbildfunktion Bundesgebäude für Energieeffizienz"-, energet. Standard EGB 40, sowie Aspekte des Nachhaltigen Bauen (BNB) für Bundesgebäude des Bundesministeriums zu
berücksichtigen.
Der Neubau soll im Baufeld der aktuell bestehenden Gebäude 1, 2, 3 und 9 realisiert werden. Die
Abbruchplanung wird vom Auftraggeber gesondert beauftragt.
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Der Flächenbedarf für die neu zu errichtende InstHalle HIL (Werkhalle) beträgt insgesamt ca. 4.567,00 m²
Nutzfläche.
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Die geschätzten Baukosten (Bruttobaukosten) betragen ca.
KG 200: ca. [Betrag gelöscht] EUR
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KG 300 Werkhalle: [Betrag gelöscht] EUR
KG 400 Werkhalle: [Betrag gelöscht] EUR
davon
KG 410: [Betrag gelöscht] EUR
KG 420: [Betrag gelöscht] EUR
KG 430: [Betrag gelöscht] EUR
KG 460: [Betrag gelöscht] EUR
KG 470: [Betrag gelöscht] EUR
KG 440: [Betrag gelöscht] EUR enthält [Betrag gelöscht] EUR aus KG 546
KG 450: [Betrag gelöscht] EUR enthält 96.000,00 aus KG 547
KG 480: [Betrag gelöscht] EUR
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KG 300 Schutzdach: [Betrag gelöscht] EUR
KG 440 Schutzdach: [Betrag gelöscht] EUR
KG 450 Schutzdach: [Betrag gelöscht] EUR
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KG 300 überdachte Stellplatz-Lagerfläche: [Betrag gelöscht] EUR
KG 440 überdachte Stellplatz-Lagerfläche: [Betrag gelöscht] EUR
KG 450 überdachte Stellplatz-Lagerfläche: [Betrag gelöscht] EUR
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KG 300 Kraftfahrzeughalle: [Betrag gelöscht] EUR
KG 440 Kraftfahrzeughalle: [Betrag gelöscht] EUR
KG 450 Kraftfahrzeughalle: [Betrag gelöscht] EUR
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KG 500: [Betrag gelöscht] EUR
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Voraussichtliche Termine:
Planungsphase Vorplanung: 08/2022 - 04/2023
Planungsphase EW-Bau: 05/2023 - 12/2023
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Annahme Genehmigung: 12 Monate
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Planungsphase AFU-Bau Rückbau: 01/2025 - 06/2025
Planungsphase AFU-Bau Neubau: 01/2025- 12/2025
Baubeginn Rückbau: 09/2025
Baubeginn Neubau: 03/2026
Übergabe: 08/2028
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Der Auftragnehmer muss während der gesamten Planungs- Bauausführungsphase gewährleisten, dass der
Planungs- und Bauablauf störungsfrei erfolgen kann.
Während der Bausauführung ist eine Präsenz des Auftragnehmers auf der Baustelle erforderlich. Die
Räumlichkeiten werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Betriebskosten übernimmt der AN.
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Das Projekt ist als >VS-Offen< eingestuft.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur die Beauftragung der LPH 2 als Teilleistung der Leistungsstufe 1. Der Abruf der weiteren LPH und Leistungsstufen erfolgt in Textform. Es ist beabsichtigt die o.g. Leistungen stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht. Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der
Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerh. der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. u. finanzielle sowie die techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 147 i.V.m. § 123 bzw. 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens in Schriftform (§ 126 BGB) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (s. Nr. 4) Abs. 3).
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3) Unteraufträge (§ 9 VSVgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe so hat der Bewerber bzw. Bieter im Angebot die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer u. dessen Vertretern anzugeben sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei einem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 147 i.V.m. § 123 bzw. § 124 GWB vor, so muss dieser ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
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Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Der Teilnahmeantrag ist an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktadresse auf dem Postweg einzusenden od. dort abzugeben. Eine elektronische Einreichung ist nicht zugelassen. In elektronischer Form eingereichte, nicht unterschriebene od. nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des AGs gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Teilnahmeantrag muss die in dieser Bekanntmachung u. im Bewerbungsbogen geforderten Unterlagen (Erklärungen u. Nachweise) enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: .
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
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2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de