Garten- und Landschaftsarbeiten an der IGS Wörth
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsarbeiten an der IGS Wörth
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Herstellung der Außenanlagen um das Gebäude A, zwischen den Gebäuden A und B sowie zwischen den Gebäuden A, C und D der IGS Wörth am Rhein im Zuge der Sanierung und Umbauarbeiten der Bestandsgebäude (Bauteil A und B).
Integrierte Gesamtschule (IGS) Wörth, Forststraße 1a, 76744 Wörth am Rhein
Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst die Herstellung der Außenanlagen um das bestehende Gebäude A, zwischen den Gebäuden A und B sowie zwischen den Gebäuden A, C und D. Die zu bearbeitenden Flächen liegen auf Erdgeschossniveau. Um das Gebäude A sind auch die Abböschungen zum Untergeschoss zu bearbeiten.
Derzeit befinden sich die Gebäudeteile B, C und D in Betrieb. Der Gebäudeteil A wird saniert und umgebaut. Die Arbeiten sind bei laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Parallel zu den Arbeiten in den Außenanlagen finden zudem die Arbeiten der Ausbaugewerke am Gebäude A statt.
Die Leistung beinhaltet folgende Arbeiten:
- Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten
- Entsorgung von Bau- und Abbruchabfälle
- Erdarbeiten
- Ver- und Entsorgungsleitungen
- Rohbau- und Mauerarbeiten
- Wegebauarbeiten
- Ausstattung
- Vegetationstechnische Erdarbeiten
- Pflanzarbeiten und Rasenansaat
- Pflanzenlieferung
- Pflegearbeiten
- Erstellung von Dokumentationsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsarbeiten an der IGS Wörth
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).