Pfaffendorfer Rheinbrücke_B49_Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-66-1942-EO
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 030-073240)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfaffendorfer Rheinbrücke_B49_Ersatzneubau
Ersatzneubau der Pfaffendorfer Rheinbrücke in Koblenz sowie Anpassung der angrenzenden Straßenabschnitte und Rampenbereiche
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau der Pfaffendorfer Brücke als Stahlverbundkonstruktion über den Rhein in Koblenz, sowie die Anpassung der westlich und östlich angrenzenden Ingenieurbauwerke und Straßenabschnitte der B 49 (Straßenzug Pfaffendorfer Brücke) einschließlich der erforderlichen Rampenbereiche für die Verknüpfung mit der Mainzer Straße/Neustadt (westlich des Rheins) und der Emser Straße (östlich des Rheins). Die Baustrecke der B 49 liegt zwischen Bau-km 0+202 (Anschluss an Überführungsbauwerk über die rechtsrheinische DB-Strecke und Emser Straße) und 0+787 (Bushaltestelle im Bereich der linksrheinischen Zulaufstrecke) und hat eine Länge von 585 m. Die Stationierungsrichtung verläuft in Richtung Ost-West.
Der Straßenzug besteht aus dem Vorlandbereich Ost und Süd, der Strombrücke, der Vorlandbrücke West und dem Vorlandbereich West.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Erklärung des Bieters zum Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zu machen.
- Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall mindestens 10 Millionen EUR und sonstige Vermögensschäden 5 Mio EUR je Schadensfall beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens auf Verlangen der vergebenen Stelle zu führen, verbunden mit der Mitteilung, dass das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
- Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur EU-Verordnung Nr. 833/2014 vorzulegen