DFG GG Strömungsmessgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-TUK-0827
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-kl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DFG GG Strömungsmessgerät
Kauf eines fabrikneuen Strömungsmessgerätes inkl. Lieferung, Einbringung, Installation, Schulung
- Messsystem für Strömungen und thermische Behaglichkeit in Innenräumen -
Technische Universität Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 67663 Kaiserslautern Small House III
Das Fachgebiet Bauphysik /Energetische Gebäudeoptimierung der TUK beabsichtigt die Erweiterung seiner Messtechnik zur Untersuchung der thermischen Behaglichkeit und Luftströmungen in Innenräumen. Dafür soll ein fabrikneues Strömungsmessgerät angeschafft werden, mit dessen Hilfe die Strömungen und deren Temperatur in unterschiedlichen Situationen gemessen und visualisiert werden können.
Genaue Beschreibung siehe Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe LaVision GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYCV1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
§ 160 Abs. 3 GWB
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de