Wachdienst Bibliothek - Campus Koblenz und Campus Landau Referenznummer der Bekanntmachung: 3 - IF7 - 46/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-koblenz-landau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wachdienst Bibliothek - Campus Koblenz und Campus Landau
Dienste für den Bibliotheksbetrieb: Pförtner- und Hausmeistertätigkeiten und Wachdiensteinsatz zur Ausweitung der Öffnungszeit der Universitätsbibliothek Koblenz und der Universitätsbibliothek Landau außerhalb der Servicezeit
Universitätsbibliothek Campus Koblenz
Universität Koblenz - Landau Universitätsstr. 1 56070 Koblenz
Dienste für den Bibliotheksbetrieb: Pförtner- und Hausmeistertätigkeiten und Wachdiensteinsatz zur Ausweitung der Öffnungszeit der Universitätsbibliothek Koblenz außerhalb der Servicezeit
Verlängerung für ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht 3 Monate zu Vertragsende gekündigt wird
Universitätsbibliothek Campus Landau
Universität Koblenz - Landau Fortstr. 7 76829 Landau/Pfalz, Universität Koblenz - Landau Universitätsstr. 1 56070 Koblenz
Dienste für den Bibliotheksbetrieb: Pförtner- und Hausmeistertätigkeiten und Wachdiensteinsatz zur Ausweitung der Öffnungszeit der Universitätsbibliothek Landau außerhalb der Servicezeit
Vertragsbeginn: 01.07.2022 - 30.06.2024
Falls die Option nicht gezogen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 30.06.2025, sofern er nicht 3 Monate zum Vertragsende (30.06.2024) gekündigt wird.
Option: Verlängerung um 2 Jahre bis 30.06.2026
"Ab dem 1.1.23 fusioniert der Campus Landau der Universität Koblenz-Landau mit der TU Kaiserslautern zur Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern - Landau (RPTU). Der Vertrag wird entsprechend ab dem 1.1.23 bis zum Ende seiner regulären Laufzeit mit der RPTU weitergeführt werden."
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Europäische Eigenerklärung (handschriftlich unterschrieben)
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister
- Eintragung in einem Handelsregister
- Bei Dienstleistungsaufträgen eine bestimmte Berechtigung erforderlich
- Erklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG)
- Eigenerklärung VO-2022-833 gem. Verordnung EU 2022-576v. 08.04.2022
Europäische Eigenerklärung (handschriftlich unterschrieben)
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Berufshaftpflichversicherung
Europäische Eigenerklärung (handschriftlich unterschrieben)
- Bei Dienstleistungsaufträge: Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art
- Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Für die zu erbringenden Dienstleistungen ist der Nachweis der Sachkundeprüfung gem. § 34a GWO zu erbringen
Der AN ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Schadensansprüche direkt gegen den AN oder seiner Mitarbeiter sind ausgeschlossen.
Die Haftpflichtversicherung des AN haftet für Schäden des Wachpersonals, welche während der Ausübung des Dienstes entstehen sollten, mindestens bis zu einem Betrag von:
Euro 3.000.000,00 bei Personenschäden
Euro 3.000.000,00 bei Sachschäden
Euro 3.000.000,00 bei Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
Euro 20.000,00 bei Abhandenkommen bewachter Sachen
Abschnitt IV: Verfahren
Öffnung elektronisch via Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf der Vergabeplattform wieder zu speichern ist:
Leistungsverzeichnis im GAEB-Format X84 oder D84
=> https://www.heitker.de/download-bieterprogramm.php
=> andere Dateiformate können nicht verarbeitet werden
Europäische Eigenerklärung (handschriftlich unterschrieben)
Landestraiftreuegesetz (handschriftlich unterschrieben)
Bewerberbedingungen (handschriftlich unterschrieben)
Besondere Vertragsbedingungen (handschriftlich unterschrieben)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (handschriftlich unterschrieben)
Eigenerklärung VO-2022-833 gem. Verordnung EU 2022-576v. 08.04.2022 (handschriftlich unterschrieben)
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSY4ZR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-
gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-
botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-
gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-
schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-
tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-
len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-
len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-
ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-
machung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-
keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem
er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-
schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-
grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-
keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-
fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-
schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-
machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).