Lieferung einer Laborheißpresse – Neugerät
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ivw.uni-kl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Laborheißpresse – Neugerät
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung einer hydraulischen Laborheißpresse
Kaiserslautern
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung einer hydraulischen Laborheißpresse für thermoplastische und duroplastische Composites gemäß der Beschreibung mit Leistungsverzeichnis:
• Lieferung einer Laborpresse (NEUGERÄT), gemäß tabellarischem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) • dem Allgemeinen Lastenheft der IVW GmbH, Ausgabe 06 vom 25.01.2021 (Anlage 2).
Alle anzubietenden Optionen sind nur dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 63 Abs. 1 VgV vor, das Verfahren aufzuheben:
- wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht,
- wenn sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben,
- wenn das Verfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder
- wenn andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Dem Auftraggeber steht für die Beschaffung der Basiskonfiguration grundsätzlich nur ein eingeschränktes Budget mit einer Kostenobergrenze von derzeit i.H.v. 320.000 € (netto) zur Verfügung. Wird diese Grenze von allen Bietern überschritten, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung der Ausschreibung vor. Bei Budgetüberschreitung behält sich der Auftraggeber zudem vor, die Laborheißpresse ohne jegliche Optionen zu beschaffen (vgl. zu den Details Ziffer C. des Formblatts zur Angabe und Gewichtung der Zuschlagskriterien, siehe Anlage 11).
Für den Fall, dass die Ausschreibung aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung noch zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen – soweit rechtlich zulässig – verpflichtet. Im Übrigen steht der Zuschlag grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer Laborheißpresse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen (vgl. Anlage 5).
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und - soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3), die Erklärung Antikorruption (Anlage 4) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 9 und 10) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de