Herxheim Schulneubau - Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 211209
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.caritas-speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herxheim Schulneubau - Freianlagen
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. beabsichtigt den Campus der St. Laurentius Schule in Herxheim bei Landau (Pfalz) um einen Neubau eines Schulgebäudes zu erweitern. Die derzeit auf der betreffenden Fläche befindliche Dr.-Franz-Daniel-Halle soll kurzfristig rückgebaut werden, parallel dazu wird das vorliegende Vergabeverfahren gestartet.
St. Laurentius Schule Augustastraße 76863 Herxheim bei Landau (Pfalz)
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. beabsichtigt den Campus der St. Laurentius Schule in Herxheim bei Landau (Pfalz) um einen Neubau eines Schulgebäudes zu erweitern. Die derzeit auf der betreffenden Fläche befindliche Dr.-Franz-Daniel-Halle soll kurzfristig rückgebaut werden, parallel dazu wird das vorliegende Vergabeverfahren gestartet.
Die St. Laurentius Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und soll Lebens-, Handlungs- und Erfahrungsraum darstellen. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die in allen Entwicklungsbereichen (geistige Entwicklung, Wahrnehmung, Motorik, Sprache und soziale Entwicklung) umfassende sonderpädagogische Unterstützung benötigen, um eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen (sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung). Es handelt sich um einen eigenen Bildungsgang, der sich nach eigenen Lehrplänen richtet. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf eine möglichst selbständige Lebensführung und auf eine berufliche Tätigkeit im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten vorzubereiten.
Mit dem 10. Schulbesuchsjahr werden alle Schülerinnen und Schüler in die Werkstufe aufgenommen. In der Werkstufe liegt der Schwerpunkt des Unterrichts auf der Ausgestaltung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hinblick auf den Übergang in eine berufliche Tätigkeit. Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden in der Regel als Ganztagsschule geführt. Die Schule führt zu einem besonderen Abschluss, dem Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.
Um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, soll ein Neubau entstehen, der den aktuellen energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen kann. Der Neubau ist so zu planen, dass er den Anforderungen an eine zeitgemäße Schulpädagogik gerecht wird sowie die baulichen Voraussetzungen für eine 3-zügige Schule für ganzheitliche Entwicklung mit Ganztagesbetrieb und die Möglichkeiten flexibler Raumgestaltungen geschaffen werden. Das Gebäude soll als räumliche Grundlage dienen, um die Schülerinnen und Schüler sowohl in ihren Basiskompetenzen als auch in ihrer Entwicklung von Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen stärken zu können.
Erwartet wird ein architektonisch ansprechender, funktionaler Entwurf. Das neue Schulgebäude soll 18 Klassenräume sowie weitere funktionale Räume beinhalten. Eine genaue Darstellung der geforderten Räumlichkeiten ist dem Rahmenraumprogramm in den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. schreibt vorliegend insofern Leistungen der Freianlagenplanung i.S.v. § 73 VgV zum Neubau eines Schulgebäudes aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI mit Grundleistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren werden in gesonderten Verfahren Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Gebäudeausrüstung ausgeschrieben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herxheim Schulneubau - Freianagen
Ort: Heltersberg
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXR7G4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend
in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.