ex post SAP-PDL - Rahmenvereinbarung 2022 - Los 4 (SAP-Modul) Referenznummer der Bekanntmachung: 420-024513
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post SAP-PDL - Rahmenvereinbarung 2022 - Los 4 (SAP-Modul)
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden SAP-Personaldienstleistungen von entsprechend qualifizierten
Unternehmen beschafft, um so den Projekterfolg hinsichtlich der zeitlichen und fachlichen Ziele sicherzustellen.
Dadurch soll einerseits die Entlastung der Projektverantwortlichen und Projektmitarbeiter:innen der
bezugsberechtigten Stellen und des LDI bei Lastspitzen und zeitkritischen Projekten, andererseits die
Unterstützung dieses Personenkreises durch Spezialistinnen und Spezialisten mit speziellem technischem
Know-how sichergestellt werden.
Die SAP-Personaldienstleistungen werden sowohl für den laufenden Betrieb (inkl. Wartung und Pflege) als
auch für anstehende Projekte benötigt. Gesucht werden Unternehmen mit Mitarbeiter:innen verschiedener
Wissensbereiche, hier bezogen auf die Leistungen "Los 4 - SAP-Modul (ABAP Entwicklung, RealEstate, FI/CO, SD-EAM(PM)-MM, Workflow)"
Über die ausgeschriebenen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung als EVB-IT-Dienstleistungsvertrag
geschlossen, die die Grundlage für die Einzelbestellungen ist.
Aus diesen Rahmenvereinbarungen können die in der Leistungsbeschreibung genannten Bezugsberechtigten
Personaldienstleistungen abrufen.
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren
nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.
Es sind dies im Wesentlichen:
- die Ministerien
- der Landtag
- die Landesvertretung
- die Staatskanzlei
- der Landesrechnungshof
- die Landesbetriebe
- der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen
- die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Diese Behörden und Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter: https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723601#sta
SAP-Modul
(ABAP Entwicklung, RealEstate, FI/CO, SD-EAM(PM)-MM, Workflow)
Der Vertrag kann vom Auftraggeber jeweils durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit (bzw. verlängerten Laufzeit) zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund
technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz
berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Henstedt-Ulzburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24558
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.zalaris.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen waren innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Der Auftragnehmer hat unmittelbar zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung mindestens zwei Berater zur Verfügung zu stellen, die bereits nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG 1) beanstandungsfrei überprüft sind (Ausschlusskriterium) und dies bei Angebotsabgabe zuzusichern. Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B_Leistungsbeschreibung, insbesondere der Ausschlusskriterien (kein Formular vorgegeben)
a) Teil B_Anlage 01-4_Preisblatt_Los4-Modul
b) Teil B_Anlage M1_Berater-RealEstate (2 Profile)
c) Teil B_Anlage M2_Berater-FI-CO (2 Profile)
d) Teil B_Anlage M2_Berater-FI-CO (2 Profile)
e) Teil B_
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY4ZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.