Instandhaltung/Revision von Flachwagen der Bundeswehr im Werk des Auftragnehmers (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: 6002293570-BAAINBw U2.2B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung/Revision von Flachwagen der Bundeswehr im Werk des Auftragnehmers (Rahmenvereinbarung)
Instandhaltung/Revision von Flachwagen der Bundeswehr im Werk des Auftragnehmers (Rahmenvereinbarung)
Der Instandhaltungsort liegt in Deutschland
1 LE
Instandhaltung/Revision von Flachwagen der Bundeswehr (3 verschiedene
Ausführungen) im Werk des Auftragnehmers. Die Instandsetzungen der
Güterwagen sind grundsätzlich nach dem VPI European Maintenance Guide (VPIEMG) i.V.m. den Instandhaltungshandbüchern durchzuführen (mindestens
mögliche Instandhaltungsstufe G 4.0).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:
- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
- Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer
- Bestätigung, dass die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Unterlagen in deutscher Sprache erfolgt bzw. erstellt wird
- die unterschriebene "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB" (Formular BAAINBw-B-V 034)
- ggf. unterschriebene Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw B-V 047), sofern Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft beabsichtigt
- ggf. Erklärung betreffend bevorzugte Berücksichtigung (Formular BAAINBw-B-V 044)
Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:
- eine aktuelle formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese Erklärung muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten:
- 1. Geschäftsverbindung /Kontoführung
- 2. finanzielle Verhältnisse
- 3. Zahlungsverhalten
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist zusätzlich eine einfache deutsche Übersetzung beizufügen; einer Beglaubigung bedarf es nicht.
- Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:
• Nachweis des Bewerbers über die eigene fachliche Kompetenz und Eignung für die Instandhaltung von Eisenbahnflachwagen inklusive aller sicherheitskritischen Bauteile mit Angabe von Referenzen.
• Nachweis des Bewerbers, dass ein eigenes nach ECM 4 zertifiziertes Instandhaltungs- und Managementsystem vorhanden ist.
Anmerkung: hat der Bewerber keine eigene Zertifizierung nach ECM 4, kann diese nachgeholt werden und muss bis spätestens zum Vertragsschluss vorliegen.
• Nachweis über die Mitgliedschaft im VPI (Verband der Güterwagenhalter in Deutschland e.V.) und den Bezug des Instandhaltungsleitfadens (VPI European Maintenance Guide (VPI-EMG).
Anmerkung: verfügt der Bewerber über keine Mitgliedschaft im VPI, kann diese nachgeholt werden und muss bis spätestens zum Vertragsschluss vorliegen.
Die Instandsetzungen der Güterwagen sind nach dem VPI European Maintenance Guide (VPI-EMG) durchzuführen.
Instandhaltungsstufe für die Eisenbahnflachwagen - G 4.0 und für die Radsätze - IS3.
Zusätzlich sind die Instandhaltungshandbücher der Eisenbahnflachwagen der Bundeswehr zu beachten. Diese werden durch den Auftraggeber (AG) beigestellt.
• Erklärung, dass eine fachtechnische Begutachtung durch die VERS (VPI European Rail Service GmbH) vorliegt, die den Nachweis über die oben genannten Instandhaltungsstufen erbringt.
• Erklärung, dass die Instandhaltung in Deutschland erfolgt.
• Erklärung, dass am Instandhaltungsort die notwendigen Einrichtungen, Ausrüstungen und Werkzeuge für die Instandsetzungen vorhanden sind und dass das erforderliche Fachpersonal zur Verfügung steht.
• Erklärung, dass am Instandhaltungsort eine Radsatzwerkstatt vorhanden ist, in der die Radsätze mindestens nach Instandhaltungsstufe IS2 instandgesetzt werden können und das dafür erforderliche Fachpersonal vorhanden ist.
Anmerkung: dies ist erforderlich damit a) die Radsätze wieder im gleichen Eisenbahnflachwagen eingesetzt werden können und um b) die Instandhaltungszeiten gering zu halten.
• Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter und deren fachlichen Qualifikationen welche im Rahmen der Instandsetzung eingesetzt werden.
• Erklärung, dass alle fachlichen Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden einschließlich Vorlage einer Instandhaltungsstellenbescheinigung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 (alt VO-EU Nr. 445/2011) für die Instandhaltungserbringungsfunktion und Vorlage der Zertifizierung nach EN 15085 und CL 1 (Schweißen von Schienenfahrzeugen).
• Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen über die Instandhaltung von Güterwagen mit Art der Instandhaltung (z.B. G4.0, ...), die Anzahl der jeweiligen Instandsetzungen sind pro Jahr anzugeben (keine Aufsummierung der fünf Jahre). Falls möglich ist zusätzlich die Dauer der jeweiligen Instandsetzung mit anzugeben.
• Auflistung der Instandsetzungskapazitäten (maximale Anzahl der instand zu setzenden Güterwagen pro Kalenderjahr).
• Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit besteht, die Radsatzumlaufreserve (RUR) der Bundeswehr von maximal 100 Radsätzen auf dem Werksgelände zu lagern und zu verwalten.
Die Lagerung muss im geschlossenen Verbund erfolgen, damit eine Durchmischung mit Radsätzen anderer Eigentümer ausgeschlossen werden kann.
• Sonstige Nachweise/Erklärungen über entsprechendes Know-how im Bereich der Instandsetzung von Güterwagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Eignungsleihe gemäß §47 VgV vorliegend ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit