Schülerbeförderung zur Nardini-Schule in Germersheim (Los 1) und zur Förderschule in Rülzheim (Los 2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung zur Nardini-Schule in Germersheim (Los 1) und zur Förderschule in Rülzheim (Los 2)
Die Schülerbeförderung zur Nardini-Schule in Germersheim (Los 1) sowie zur Förderschule in Rülzheim (Los 2) soll über die Dauer von vier Schuljahren vergeben werden.
Bei den angegebenen Schülerzahlen handelt es sich nur um geschätzte Werte, basierend auf den aktuellen Erfahrungen. Dadurch begründet sich kein Anspruch des Auftragnehmers. Gleiches gilt für das angegebene Auftragsvolumen.
Bei den zu befördernden Schülerinnen und Schülern handelt es sich um Kinder, die der Förderung mit einem jeweiligen Schwerpunkt bedürfen. Die Fahrzeuge sind daher mit Fahrpersonal zu besetzen, das sich auf die besonderen Belange sonderpädagogisch zu betreuender Kinder einstellen können. Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler müssen überdies am Hauseingang abgeholt und auch wieder nach Hause gefahren werden. Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen, d.h. dass für jedes Kind ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden muss
Schülerbeförderung zur Nardini-Schule in Germersheim
Römerweg 2a, 76726 Germersheim
Die Schülerbeförderung zur Nardini-Schule in Germersheim soll vergeben werden.
Derzeit sind 30 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern.
Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 08:00 Uhr und 08:10 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:15 Uhr sowie freitags ab 13:30 Uhr vorgesehen.
Schülerbeförderung zur Förderschule in Rülzheim
Schulstraße 16, 76761 Rülzheim
Die Schülerbeförderung zur Förderschule in Rülzheim soll vergeben werden.
Derzeit sind 128 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern.
Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 08:00 Uhr und 08:10 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:15 Uhr und freitags ab 13:15 Uhr vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung bei Liefer- / Dienstleistungen (VHB 124)
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister (VHB 124); ein Nachweis der Eintragung ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate); Alternativ: Vorlage eines Zweckverbandsvertrags oder Nachweis als eingetragener Verein
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieters in Frage stellt (VHB 124); der Auftraggeber fordert einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister bei der zuständigen Stelle an
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (VHB 124); eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Angebotsdeckblatt (KVG 6)
- Eigenerklärung, ob der Bieter einer Vereinbarung / einem Kartell gemäß §§ 2, 3 GWB angehört (KVG 6)
- Eigenerklärung, ob der Bieter ein bevorzugter Bewerber ist (KVG 6); ein Nachweis zum Status „bevorzugter Bewerber“ ist vom Bieter beizufügen, sofern dieser Status in Anspruch genommen wird
- Eigenerklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (KVG 6); die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Nachunternehmen sind vom Bieter beizulegen, sofern eine solche Beteiligungsform eines anderen Unternehmens gegeben ist
- Vertraulichkeitserklärung für den Bieter (KVG 7) und gegebenenfalls für den berechtigten Dritten (KVG 8)
- Unternehmensdarstellung (KVG 12); Angaben zur Haupttätigkeit, zur zuständigen Niederlassung und zur Anzahl der fachlichen Mitarbeitenden an diesem Standort sind von Bieter zu tätigen
- Eigenerklärung zu § 123 und § 124 GWB (KVG 13)
- Eigenerklärung zu § 23 und § 21 AEntG (KVG 14)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (VHB 124)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (VHB 124); eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (VHB 124); eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung; mindestens 1.000.000 € für Sachschäden und 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall (KVG 9); eine entsprechende Versicherungsbescheinigungen ist vom Bieter beizulegen; Alternativ: unterzeichnete Zusicherung, dass dieser Nachweis bis zum Vertragsbeginn vorgelegt wird
- Tariftreueerklärung (LSJV 2) und/oder Mindestentgelterklärung (LSJV 3)
- Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (VHB 124); drei bestätigte Referenzen unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistung, Benennung des Ansprechpartners sowie der Auftragssumme und dem Ausführungszeitraums sind vom Bieter anzugeben
- Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (VHB 124); die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und die für die Leitung des Projekts vorgesehenen Personen sind vom Bieter anzugeben
- positive, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse des eingesetzten Fahr- und Begleitpersonals (nicht älter als 6 Wochen); Alternativ: unterzeichnete Zusicherung, dass diese Nachweise bis zum Vertragsbeginn vorgelegt werden
- Erste-Hilfe-Kurs-Teilnahmebescheinigungen des eingesetzten Fahr- und Begleitpersonals (nicht älter als 12 Monate); Alternativ: unterzeichnete Zusicherung, dass diese Nachweise bis spätestens zwei Wochen vor Beförderungsbeginn vorgelegt werden
- gültige Personenbeförderungsscheine des eingesetzten Fahrpersonals; Alternativ: unterzeichnete Zusicherung, dass diese Nachweise auf gesondertes Verlangen vorgelegt werden
- gültige KFZ-Haftpflichtversicherungen für die vorgesehenen Fahrzeuge; Alternativ: unterzeichnete Zusicherung, dass diese Nachweise bis zum Vertragsbeginn vorgelegt werden
- gültige Bescheinigungen HU inklusive ASU für die vorgesehenen Fahrzeuge; Alternativ: unterzeichnete Zusicherung, dass diese Nachweise bis zum Vertragsbeginn vorgelegt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird,
ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).