Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen; Los 2: Landschaftsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-909
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen; Los 2: Landschaftsplan
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beabsichtigt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplanes. Der wirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2002 ist aufgrund veränderter ökologischer, ökonomischer, demographischer, rechtlicher und regionalplanerischer Rahmenbedingungen sowie neuer Anforderungen an Flächennutzungen z.B. durch Wohnungsnachfrage/Wohnraumansprüche, Struktur- und Klimawandel inzwischen überholt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in mehreren Ausschreibungspaketen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Landschaftsplan (Los 2).
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen Elisabethenstraße 1 55576 Sprendlingen
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Im vorliegenden zweiten Ausschreibungspaket werden die Planungsleistungen für den Landschaftsplan ausgeschrieben.
Die Leistungen sind parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplans zu erbringen. Der Beginn ist abhängig von der Bewilligung der entsprechenden Fördermittel.
Die räumlichen Voraussetzungen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen charakterisieren sich insbesondere durch den hohen Anteil landwirtschaftlicher Flächen, die ca. 72 Prozent des ca. 5.600 ha umfassenden Verbandsgemeindegebietes einnehmen. Darüber hinaus bestehen durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bundesautobahn A 61 mit dem Dreieck Nahetal, nördlich an die Verbandsgemeinde angrenzend, günstige infrastrukturelle Voraussetzungen. Entlang der BAB A61 konzentrieren sich daher die gewerblichen Bauflächen in der Verbandsgemeinde. Größere Gewerbegebiete befinden sich insbesondere in Sprendlingen, Gensingen und Grolsheim (siehe Abbildung 1). Eine weitere Besonderheit des Planungsraumes besteht in der vorhandenen Schutzgebietskulisse, auf die vergleichsweise geringe Flächenanteile entfallen. Hinsichtlich der zentralörtlichen Gliederung ist die Ortsgemeinde Sprendlingen als einziges Grundzentrum in der Verbandsgemeinde gemäß dem regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (RROP) zu nennen. Der Wohnbauflächenbedarfswert für die nächsten 15 Jahre wird gemäß der in Aufstellung befindlichen zweiten Teilfortschreibung des RROP mit 34 ha angegeben. Demgegenüber stehen Flächenreserven innerhalb ausgewiesener Wohn- und gemischten Bauflächen in einem Umfang von ca. 13 ha. Entlang des Randbereichs der Verbandsgemeinde im Osten befinden sich vereinzelt Vorranggebiete für die langfristige Rohstoffsicherung sowie Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach Ziffer III.1 vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Gesamtumsatz, Beschäftigtenzahl, Beschäftigte der Fachrichtung Flächenplanung, Fortbildung des Projektleiters, Anzahl und Qualität der Referenzen.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Ergibt das Auswahlverfahren wegen Punktgleichheit mehr als 10 Bewerber, entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder eine Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Der Auszug darf nicht älter als 1 Jahr ab Auftragsbekanntmachung sein.
Erklärung, ob die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflicht während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf diese ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit einer Arbeitsgemeinschaft mit Haftung für die gesamte Arbeitsgemeinschaft mitversichert ist. Aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer Arbeitsgemeinschaft mit Außenhaftung für die gesamte Arbeitsgemeinschaft enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 Vergabeverordnung (VgV) über den allgemeinen Jahresumsatz. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistung tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
1.) Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Die Mindestdeckungssummen müssen mindestens 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen (= 2-fach maximiert).
2.) Der allgemeine Jahresumsatz (Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021) muss im Durchschnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 1, 2, 3, 6, 8, 9 und 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- die/der Projektleiter*in
Für den Bewerber/das Unternehmen und die/den Projektleiter*in sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 8 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 01.01.2014) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind auf dem Projektdatenblatt folgende Angaben zu machen:
- Kurzbezeichnung
- Auftraggeber mit Namen und Anschrift
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Größenordnung
- erbrachte Leistungsphasen
- Rechnungswert (Honorar in EUR einschl. Umsatzsteuer)
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren sowie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der Fachrichtung Flächenplanung in den vergangenen 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
1.) Angaben zu der beruflichen Qualifikation und der Berufserfahrung der/des Projektleiterin/-s
2.) Sowohl der Bewerber/das Unternehmen als auch die/der Projektleiter*in müssen mindestens 1 Referenz über die Ausführung von Flächennutzungsplänen, Teilflächennutzungsplänen oder vergleichbaren Leistungen bzw. umweltbezogenen Fachgutachten, Umweltberichten oder vergleichbaren Gutachten vorweisen.
3.) Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2019-2021) muss mindestens 3 Beschäftigte betragen.
4.) Die durchschnittliche jährlichen Anzahl der Beschäftigten der Fachrichtung Flächenplanung in den letzten 3 Jahren (2019-2021) muss mindestens 2 Beschäftigte betragen.
5.) Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mindestens DXF und DWG) erforderlich.
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrags gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist ein eigener, mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist nur ein/e Projektleiter*in zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
2.) Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrundnach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener, mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3.) Unteraufträge:
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat er die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und deren Vertreter sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4.) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden und über die unter Ziffer I.3 benannte Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnameanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die in dem Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- und fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de zur Verfügung gestellt. Sie können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziffer IV.2.2) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
6.) Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4Y58E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.