Dienstleistung Instandsetzung Tarierweste Referenznummer der Bekanntmachung: 6002208951-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Instandsetzung Tarierweste
Regelmäßige Prüfung auf Betriebs-/Funktionssicherheit und auf Vorschriftsmäßigkeit hinsichtlich gesetzlicher und militärischer Bestimmungen gemäß den Vorgaben der entsprechenden Dokumente.
Firmensitz des Auftragnehmers
Instandsetzung von ca. 250 SE Tarierweste
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung Instandsetzung Tarierweste
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.