ex post Konversionsmanagement, städtebauliche Beratung und Planung "Brohl Wellpappe" Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005342
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post Konversionsmanagement, städtebauliche Beratung und Planung "Brohl Wellpappe"
Das Gelände der Firma "Brohl Wellpappe" soll der Gemeinde Ahrbrück für einen groß angelegten Konversionsprozess zu Verfügung gestellt werden. Da die Firma insgesamt nach Mayen umsiedelt, werden Flächen von rund. 65.000 m² nutzbar, wovon einzelne Grundstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 10.000 m² unbebaut und somit bereits kurzfristig aktivierbar sind. Die Fläche befindet sich am östlichen Ortseingang der Gemeinde Ahrbrück, im gleichnamigen Ortsteil, und wird von der L 85 durchquert. Zurzeit sind zwei große Hallenkomplexe/ Industriehallen vorhanden, welche als Lagerhallen genutzt werden und eine Kfz-Werkstatt im östlichen Bereich.
Hauptziel der Konversion bildet zunächst die Schaffung von Ersatzwohnraum für von Flut betroffene Bereiche. Der Gemeinde sollen anhand der Konversion des "Brohl-Wellpappe"-Geländes Entwicklungsperspektiven vermittelt werden, wie dies durch die Reaktivierung bestehender Flächen und die Vermeidung von Brachflächen gelingen kann. Über einen bloßen Ersatz hinaus, bildet die Neuentwicklung allerdings ebenso eine Chance, neue Wohnformen für verschiedene Zielgruppen anzubieten und so bspw. Wohngemeinschaften zu ermöglichen. Zusätzlich soll auf der Konversionsfläche neben Wohnnutzung eine Mischung aus Arbeitsmöglichkeiten, Gemeinbedarfsflächen, Grünanlagen und öffentlicher Infrastruktur entstehen und somit zur Bildung eines lebendigen Quartiers beitragen. Ebenso sind auch wohnverträgliche Gewerbenutzungen denkbar, für welche bei Umnutzung oder Teilerhalt u.a. eine Ansiedlung in den bestehenden Werkhallen im Norden des Gebiets in Frage käme.
Konversionsmanagement
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI), Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz. Es wird eine regelmäßige und kontinuierliche Vor-Ort-Präsenz (Konversionsfläche / Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde sowie dem Fördergeber und seiner nachgeordneten Behördenstruktur) notwendig und erwartet.
Konversionsmanagement (Projektmanagement, Fördermanagement, Kommunikations-/Koordinationsmanagement, Entwicklungsträgermanagement). Näheres ergibt sich aus Teil B Leistungsbeschreibung, insbesondere Ziff. 2.2, Nr. 1.
Der für das Los geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages unverbindlichen Abnahmemenge, hinzu kommt die gesetzliche MwSt.
Städtebauliche Beratung und Rahmenplanung
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI), Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz. Es wird eine regelmäßige und kontinuierliche Vor-Ort-Präsenz (Konversionsfläche / Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde sowie dem Fördergeber und seiner nachgeordneten Behördenstruktur) notwendig und erwartet.
Städtebauliche Beratung und Planung (Städtebauliche Beratung, Städtebauliche Rahmenplanung). Näheres ergibt sich aus Teil B Leistungsbeschreibung, insbesondere Ziff. 2.2, Nr. 2.1, 2.2.
Der für das Los geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages unverbindlichen Abnahmemenge, hinzu kommt die gesetzliche MwSt.
Bauleitplanung
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI), Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz. Es wird eine regelmäßige und kontinuierliche Vor-Ort-Präsenz (Konversionsfläche / Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde sowie dem Fördergeber und seiner nachgeordneten Behördenstruktur) notwendig und erwartet.
Bauleitplanung. Näheres ergibt sich aus Teil B Leistungsbeschreibung, insbesondere Ziff. 2.2, Nr. 2.3.
Der für das Los geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages unverbindlichen Abnahmemenge, hinzu kommt die gesetzliche MwSt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konversionsmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Städtebauliche Beratung und Rahmenplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauleitplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund
technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz
berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY4SV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.