Nichtoffener, einphasiger Kunst-am-Bau-Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren u. anschließendem Verhandlungsverfahren für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0297
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbbnet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger Kunst-am-Bau-Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren u. anschließendem Verhandlungsverfahren für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
Für das Bundeswehrzentralkrankenhaus (BwZK) Koblenz soll in einem 1. BA ein neues Funktionsgebäude mit Operationssälen, Highcare-Bereich, Notfallmedizin, 3 Ambulanz-Modulen mit 7 Fachabteilungen, Radiologie, Apotheke, Pathologie und Zentrale Sterilisation errichtet werden. Ende 2020 wurde mit dem Bau des OP-/Funktionsgebäudes begonnen. Die Fertigstellung ist für 2026 vorgesehen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für "Kunst am Bau" im/am Gebäude für 3 Arbeitsbereiche/Standorte.
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Die 3 Arbeitsbereiche für die künstlerische Ausgestaltung werden getrennt vergeben, aber gemeinsam ausgelobt. Die TeilnehmerInnen können sich auf 1 oder 2 Teilbereiche beschränken oder alle 3 Bereiche bearbeiten und ggf. thematisch miteinander verknüpfen. Eine gesamtheitliche Behandlung der 3 Teilbereiche mit einem Konzept ist möglich, aber nicht zwingend.
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Arbeitsbereich 1 (AB 1): Öffentliche Bereiche / Magistrale (innen)
Der zentrale Erschließungsbereich mit Anmelde- und Wartezonen (Magistrale) stellt einen Kernbereich für die künstlerische Ausgestaltung dar, da hier die größte Interaktionsfläche von Personenverkehr sein wird. Ziel der künstlerischen Ausgestaltung soll auch die Orientierung und Identitätsstiftung für Mitarbeiter, Patienten und Besucher sein.
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Der Neubau liegt an der Rübenacher Str. und an der Hauptzufahrt Krankenhauskomplexes und wird zukünftig als der neue, prägende Baustein für die gesamte Liegenschaft wahrgenommen. Das OP- /Funktionsgebäude sollte daher in seiner Außenwirkung die wesentlichen Eigenschaften seiner Nutzung, sowie des BwZK im Ganzen widerspiegeln, welche mit den Schlagworten Kompetenz, Präzision und Funktionalität beschrieben werden können. Die medizinische Kompetenz des BwZK soll mit der Kunst am Bau in seiner Außenwahrnehmung über die Fernwirkung dargestellt werden.
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Finanzieller Rahmen:
Es stehen folgende Realisierungsbeträge zu Verfügung (Herstellungskosten inkl. Honorar, brutto):
AB 1: [Betrag gelöscht] EUR
Die vorgenannten Kosten sind Kostenobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
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Voraussichtliche Termine:
Endtermin zur Einreichung schriftlicher Rückfragen: 20.10.2021
Endtermin für die Anmeldung zum Kolloquium: 25.10.2021
Kolloquium: 27.10.2021
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 28.01.2022, 23:59 Uhr
Preisgerichtssitzung: 08.03.2022
Ausstellung: Februar 2022 (unter Vorbehalt)
Verhandlungsgespräche: März 2022 (unter Vorbehalt)
Realisierung: Herbst 2024 - Sommer 2026
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten (jeweils für AB 1, 2 und 3) angewendet:
- Künstlerische und gestalterische Qualität des Entwurfs
- Qualität der Umsetzung: Materialität, Farbgebung, Proportion, Maßstab, Technik
- Korrespondenz zwischen Entwurf und Ort und Nutzung
- Hygiene, Pflegeaufwand und Durchführbarkeit von Bauunterhaltsmaßnahmen
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Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 56076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Dort können sie unter der in Ziff. I.3) angegebenen Internetadresse bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) kostenlos heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist hingegen nur möglich, sofern eine Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erfolgt sind. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.
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Die Beteiligung am Wettbewerb kann nur im Rahmen der in der Bewerbung angegebenen und seitens des Auswahlgremiums ausgewählten Aufgabenbereiche erfolgen, eine spätere Erweiterung des Aufgabenumfangs ist nicht möglich.
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Es besteht kein Anspruch der BewerberInnen darauf, dass das Auswahlgremium alle abgegebenen Bewerbungen auswählt, auch wenn diese in inhaltlichem Bezug zueinanderstehen. Der Ausloberin behält sich ausdrücklich vor, für alle Wettbewerbsteile ggf. gesondert an eine/n KünstlerIn bzw. Künstlergruppe zu beauftragen, auch wenn ein/e KünstlerIn bzw. Künstlergruppe einen korrespondierenden Entwurf für mehrere Teilbereiche eingereicht hat.
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Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen. Mehrfachbewerbungen, insbes. durch Beteiligung einer Person an mehreren Künstlergruppen bzw. ArGen oder durch Beteiligung als Einzelbewerber und als Mitglied einer Künstlergruppe bzw. ArGe, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die VorprüferInnen, Mitglieder des Auswahlgremiums, die PreisrichterInnen und deren StellvertreterInnen sowie Bedienstete der Ausloberin. Ferner gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen Teilnahmehindernisse.
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Projektgemeinschaften und Künstlergruppen werden wie eine ArGe behandelt. Jurist. Personen und ArGen gelten als ein Teilnehmer; Bewerbungen gelten als eine Bewerbung. Bei ArGen muss die Federführung innerhalb der ArGe dargestellt werden. Juristische Personen, Künstlergruppen und ArGen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Durchführung der Wettbewerbsleistung verantwortlichen, bevollmächtigten Vertreter benennen.
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer ArGe annehmen und einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen.
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Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Wettbewerbspreisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
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Der Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Ausloberin zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten dessen Erwartungen nicht entsprechen.
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Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
- Wettbewerbsergebnis 75%
- Umsetzbarkeit 15%
- Gesamtkosten des Kunstwerks (Erstellungskosten und Künstlerhonorar) 10%
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Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien ist Teil der Vergabeunterlagen.
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Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben. Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die TeilnehmerIn mit dem besten Ergebnis nach Zuschlagsmatrix beauftragt.
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Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY0UG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de