545-010 ARA Seelze DB Cargo AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59158
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
545-010 ARA Seelze DB Cargo AG
22 22 545 010 - ARA Seelze der DB Cargo AG
Die DB Cargo im Werk Seelze beabsichtigt die maschinentechnische Ausrüstung der vorhandenen Außenreinigungsanlage (ARA) für Triebfahrzeuge zu erneuern.
Die maschinentechnische Ausrüstung der Anlage, die im Rahmen dieser Ausschreibung erneuert werden soll, besteht aus den folgenden Komponenten:
Fahrbares Waschportal
Fahrbare Unterflurreinigungsanlage
Medienversorgung
Anlagensteuerung
Die Komponenten Abwasserbehandlungsanlage sowie die manuelle Waschlanze mit Hochdruckreiniger sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Anlage soll für alle bestehenden und zukünftigen Lokomotiven universell nutzbar sein, und mit einer Verfügbarkeit und einem Waschergebnis nach dem Stand der Technik realisiert werden.
Bestandteil der Ausschreibung ist auch die Demontage und Entsorgung der bestehenden Waschtechnik und Medienversorgung.
ggf. um 3 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 1: Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. vergleichbares (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 2: Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 3: Erklärung, dass sich der Bewerber in den letzten 5 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 4: Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Teilhaber einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften (Wenn nichtzutreffend, dann bitte so erklären).
Anlage 5: Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 6: Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/ Jahr; Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 EUR anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/ Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 7: Erklärung durch die Bewerber, dass sie zu der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, bereits Aufträge in dieser Größenordnung erbracht haben.
Anlage 8: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 6: Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens (größer [Betrag gelöscht] EUR/Jahr) der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/ Jahr; Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 EUR anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/ Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 7: Erklärung durch die Bewerber, dass sie zu der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, bereits Aufträge in dieser Größenordnung erbracht haben.
Anlage 8: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 9:
Schriftliche Erklärung über Referenzen (mindestens zwei Referenzanlagen) zu der besonderen Leistungsart: Entwicklung, Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von ARA Neubau Wasch- und Abwassertechnik, Referenzen der letzten 5 Jahre sind mit Angabe des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer), Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung anzugeben. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr - keine Referenz vorhanden - anzugeben. Keine Referenzen in den letzten 5 Jahren bei der Deutschen Bahn AG, anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder der Schienenfahrzeugindustrie führen zum Ausschluss des weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20%)
Anlage 10:
Anzahl der Mitarbeiter und technische Leitung:
A-Angaben zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (Zahl der letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich fest angestellten Arbeitnehmer, davon Ingenieure), (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20%).
B-Angaben über die technische Leitung für das konkrete Ausschreibungsprojekt (Angaben zur Qualifikation des Führungspersonals (Projektleiter))
Form der Nachweise:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.