Lehrmittel Naturwissenschaften KLR+ Prüm (Gebäude Wandalbert)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lehrmittel Naturwissenschaften KLR+ Prüm (Gebäude Wandalbert)
Es handelt sich um Lehrmittel für die naturwissenschaftlichen Fachräume (Bereiche Biologie, Physik und Chemie)
Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort: Wandalbertstraße 18, 54595 Prüm Gebäude: Schulgebäude der Kaiser-Lothar-Realschule Plus Prüm (Gebäude Wandalbert) Raum: Naturwissenschaften + Chemie + Physik (1. OG)
Es handelt sich um Lehrmittel für die naturwissenschaftlichen Fachräume (Bereiche Biologie, Physik und Chemie) Diverse Chemikalien Körpermodelle (z.B. Auge, Ohr, Gelenke, Fuß, Herz etc., Torso) Verschiedene Sensoren und Messgeräte (WLAN fähig) 34 Mikroskope Diverse Schaukästen mit Präparaten Demonstrations- und Experimentiermodelle Techn. Geräte (Netzgeräte, Kabel, Bunsenbrenner, Oszilloskop, Basissammlung, Elektromotor, Gerätesätze Elektrik) Trockenschrank, Vakuumpumpe Glasgeräte Umweltmesskoffer mit Zubehör Lern – DVD´s Gefordert werden auch ein Einräumservice sowie eine Verwaltungs-Software für die zu liefernden Komponenten
Der Auftrag kann nicht verlängert werden. Der Leistungszeitraum ist innerhalb 16 Wochen nach Auftragserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe, ob und wo der Bewerber in das Berufsregister eingetragen ist Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerber in Frage stellt (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem § 123 oder § 124 GWB) Das FB 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auszufüllen. Eignungsnachweise, die mit Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Diese Bedingungen sind auf Verlangen auch betreffend evt. eingesetzter Nachunternehmer zu erfüllen und nachzuweisen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialbersicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Das FB 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auszufüllen. Eignungsnachweise, die mit Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Diese Bedingungen sind auf Verlangen auch betreffend evt. eingesetzter Nachunternehmer zu erfüllen und nachzuweisen.
Angaben zur Arbeitskräften. Auf Verlangen Angaben der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Erklärung falls bzgl. Leistungen/Teilleistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
Das FB 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auszufüllen. Eignungsnachweise, die mit Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Diese Bedingungen sind auf Verlangen auch betreffend evt. eingesetzter Nachunternehmer zu erfüllen und nachzuweisen.
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Raum 473
Es sind nur Vertreter des Auftraggeber zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.