Rasterelektronenmikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 2-ESS12-10/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rasterelektronenmikroskop
Der Auftraggeber plant die Neuanschaffung eines Rasterelektronenmikroskops mit EDX-Analytik auf Grundlage eines Forschungsprojektes. Die Anlage soll vornehmlich zur Analyse oxidkeramischer Verbindungen aus dem Bereich von Feuerfesten Werkstoffen, zur Analyse von Korrosionszonen Einschlüssen als zur Untersuchung von feinen Kohlenstoff-Modifikationen genutzt werden.Proben sind vornehmlich:
- Feuerfest-Keramiken, Korrosionszonen, organische Bindersysteme (Steinkohlenteerpeche, Harze), anorganische Werkstoffe
Die eingesetzten Feuerfest-Keramiken auf Basis von Al-, Ca- und Mg-Oxiden; Kohlenstoffverbindungen wie Graphite, Ruße, Steinkohlenteerpeche; Untersuchung von Grünlingen, d.h. nicht gesintertes Material sowie wie auch gesinterte Proben.
Universität Koblenz-Landau Universitätsstr. 1 56070 Koblenz
Auftragsgegenstand ist ein Rasterelektronenmikroskop mit SE- und BSE Detektor, Niedervakuum-Modus mit Niedervakuum-SE-Detektor, Bedienpanel, Steuerung der Landungsenergie durch Gegenfeld, EDX Detektor (Auflösung >= 127 eV @ Mn-K alpha und >= 56 eV @ C-K alpha, jeweils bei Zählraten >= 100.000 cps) mit einer Sensorfläche von >= 60 mm² inkl. den passenden Software Funktionen für einen Echtzeit-Darstellung der chemischen Zusammensetzung der Probe, Echtzeit-Spektrum, Echtzeit-Mapping, einer Berichterstellungsfunktion und einer automatischen Driftkorrektur. Hinzu kommt die Steuerungssoftware des Mikroskops auf einem Windows-basierten Instrumentenrechner mit Monitor sowie EDX-Steuerungssoftware auf separatem Windows-basierten Rechner mit Monitor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Europäische Eigenerklärung (handschriftlich unterschrieben)
Erklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG)
- Eintragung Handelsregister
Europäische Eigenerklärung (handschriftlich unterschrieben)
Erklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG)
- allg. Jahresumsatz
- Betriebshaftpflichtversicherung
Europäische Eigenerklärung (handschriftlich unterschrieben)
Erklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG)
- Ausführung von Lieferungen der genannten Art
- Erbringen von Dienstleistungen der genannten Art
LTTG-Erklärung (handschriftlich unterschrieben)
gem. VOL/B.
AGB des Bieters gelten nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSY40G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-
gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-
botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-
gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-
schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-
tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-
len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-
len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-
ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-
machung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-
keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem
er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-
schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-
grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-
keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-
fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-
schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-
machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).