Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 01.07.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_08/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 01.07.2022
Die Leistung umfasst den Betrieb von Fluggeräuschüberwachungssystemen an zwei Standorten im Einzugsgebiet des Internationalen Frankfurter Flughafens,
manuelle Auswertungen der Geräuschereignisse und Erstellung von
monatlichen Messberichten im vorgegebenen Format und Erfassung und Auswertung von Flugbewegungsdaten und weiteren Flug(plan)daten.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Sitz des Auftragnehmers
Erfüllungsort:
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) ist das Landesamt für Umwelt (LfU) für die Erfassung der vom Flugbetrieb ausge-henden Geräuschimmissionen zuständig.
Derzeit sind folgende drei Messstellen (bzw. Fluglärm-Überwachungsgeräte) im Betrieb: - Messstelle Mainz-Weisenau (Messbeginn April 2011), - Messstelle Mainz-Laubenheim (Messbeginn Juli 2012), - Messstelle Mainz-Universitätsmedizin (Messbeginn Januar 2013).
Der Messbetrieb der Messstelle Mainz-Laubenheim wird am derzeitigen Standort nicht fortgeführt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung liegen keine anderen Standorte zur Errichtung neuer Messstellen vor. Im Auftrag des MKUEM wird im Rahmen dieses Verfahrens die Fortführung der Messungen an den Standorten Mainz-Weisenau und Mainz-Universitätsmedizin für zwei weitere Betriebs-jahre ab dem 01.07.2022 mit der Option zur Errichtung weiterer Messstellen ausgeschrieben.
Seit dem 01.07.2020 werden die erkannten Fluggeräu-schereignisse anhand erfasster Flugdaten konkreten Luftfahrzeugbewegungen zugeordnet (eine sogenannte "Identifizierung"). Hierbei werden vorwiegend Überflüge des Flugverkehrs vom und zu dem Internationalen Flughafen Frankfurt am Main (IATA-Code: FRA) den Lärmereignissen zugeordnet und in An- und Abflüge bzw. Platzrunden klassifiziert. Darüber hinaus erfolgt auch eine Identifizierung und Klassifizierung von Lärmereignissen zu anderem Flugverkehr, da sich in der Umgebung der Messstellen auch kleinere Flugplätze bzw. Hubschrauberlandeplätze befinden bzw. Lärmereignisse ggf. durch "hohe Überflüge" ausgelöst werden, welche mit entfernteren Verkehrsflughäfen in Verbindung stehen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst auch die Erfassung und Auswertung von Radiosignalen sowie weiteren Flugdaten. Die Daten über die Belastung am Messort müssen mit den Daten über den Flugverkehr in Bezug gebracht werden.
Optinal kann der Betrieb um weitere Messstellen ausgeweitet werden oder Messstellen an andere Orte umgezogen werden.
Optional können zusätzliche Justierungen beauftragt werden.
Optional können im Rahmen der Berichtserstellung, Berichtsänderung bzw. Datenaufbereitung bis zu einer Obergrenze von insgesamt 80 Stunden bezogen auf die Vertragslaufzeit beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. sein Jahresumsatz mit Aufträgen in Zusammenhang mit dem Betrieb und der Auswertung von Fluglärmmessstationen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betrug.
Bei einer Bietergemeinschaft richtet sich der Jahresumsatz nach der
Aufsummierung der Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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2. er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden
und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils
[Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR) verfügt oder erklärt, dass er diese im Auftragsfall abschließt. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 13) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum
Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflicht-versicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. er mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 9 Jahren (ab 2011) nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn mindestens vor 9 Monaten bezogen auf die Angebotsabgabe geschlossen wurde, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen und folgende Anforderungen erfüllen:
a) Betrieb von Fluggeräusch-Überwachungsgeräte nach DIN 45643,
Ausgabe vom Februar 2011, jeweils mit einer Verfügbarkeit von
mindestens 90 % über einen zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens 6 Monaten,
b) Erstellung von Fluggeräuschmessberichten gemäß Ziffer 7.2.2 der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011, zu mindestens zwei
unterschiedlichen Standorten,
c) Erstellung von Detail-Fluggeräuschmessberichten gemäß Ziffer 7.2.3 der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011, zu mindestens zwei unterschiedlichen Standorten,
d) Empfang und Verarbeitung und von Radiosignalen des Flugverkehrs sowie deren Verwendung zur Erstellung schalltechnischer Gutachten bzw. von Messberichten gemäß der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011.
Ein Referenzprojekt kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen zu a) bis d) erfüllen. In der Gesamtbetrachtung aller eingereichten Referenzen müssen die vorgenannten Aufgabenfelder gemäß a) bis d) abgedeckt sein.
Die Eignungsanforderungen zu Nr. 1 sind mittels Referenznachweisen gemäß der Anlage 12 zu belegen. Zu Nr. 1 b) bis d) sind jeweils zusätzlich noch entsprechende anonymisierte Berichte beizufügen.
2. die im Rahmen der Projektleitung nach Anlage 2 Ziffer 2.1 vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen hat:
a) abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches
Hochschulstudium (Universität, Gesamthochschule oder Fachhochschule),
b) in jedem der in den Nrn. 1 a) bis d) genannten Leistungsbereichen jeweils mindestens 12 ganze Kalendermonate Berufserfahrung (somit insgesamt mindestens 48 Monate),
c) von den in Nr. 2 b) mindestens geforderten 48 Monaten mindestens 36 ganze Kalendermonate Berufserfahrung im Rahmen leitender Tätigkeiten,
d) Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvor-schriften sowie der technischen Normen im Bereich der Fluggeräuscherfassung und -beurteilung und angrenzender Bereiche darunter DIN 45643, DIN 45645-1, DIN SPEC 45660-1, DIN 45681, DIN EN 60942, DIN EN 61260, DIN EN 61672-1, DIN EN 61672-3, VDI 3723 Blatt 1, VDI 3723 Blatt 2, ISO/IEC Guide 98-3, Luftverkehrsgesetz, Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm,
Verordnungen zum Schutz gegen Fluglärm, Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen, Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb.
3. nur geeichte Schallpegelmessgeräte der Klasse 1 gem. DIN EN 61672 Teil 1 zur Messung des Schalldruckpegels verwendet werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
April 2024
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 24.05.2022; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Anlage 4) sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY4SH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.