Neubau Betriebsstandort Grünflächen u. Friedhöfe Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, TA ELT Referenznummer der Bekanntmachung: WBL-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebsstandort Grünflächen u. Friedhöfe Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, TA ELT
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 4-8, für den Neubau Betriebsstandort Bereich Grünflächen und Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebs Ludwigshafen (WBL).
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 4-8, für den Neubau Betriebsstandort Bereich Grünflächen und Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebs Ludwigshafen (WBL), Leistungsphasen (LPH) 1-9 zu:
— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 6 Aufzugsanlagen,
— Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, vertreten durch den Bereich Grünflächen und Friedhöfe, beabsichtigt den Betriebshofneubau mit Gebäuden für Büros, Sozialräumen, Magazinen, Werkstätten und Lager, Maschinen-und Fahrzeug-Hallen. Platzbedarf am Betriebshofstandort für ca. 199 Mitarbeitende. Derzeit befinden sich am geplanten Standort des Betriebsgebäudes ein Gebäude und Gewächshäuser, deren Abriss vorgesehen ist.
Projektziele sind:
- Effektiver Workflow für Arbeitsvorbereitung und Arbeitseinsätze
- Werkstattbereich zur Wartung / Unterhaltung der Maschinen
- Moderne Büros, freundliche Sozialräume, Besprechungen
- Ringerschließung mit separierter Aus- und Einfahrt
- Fahrzeug- und Maschinenhallen, Lagerhalle für Winterdienstmittel
- Überdachte Stellplätze
- Flächen für Lager und Freilager
- Technische Anpassungen Holzhack-Heizungs-Anlage, einschließlich Einbindung in Versorgungsnetz bereits angeschlossener Gebäude und Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie Heizungsanlagenergänzung
- Technische Anpassungen Tiefbrunnenanlage
- Bei der Planung sind die Vorgaben u.a. zur Bebauung des Grundstücks und des Schallschutzes zu beachten: der gültige Bebauungsplan Nr. 603 weist für das Grundstück einen »Betriebs- und Wertstoffhof« mit GRZ= 0,25 und IFSP (Tag)= 66 dB(A)/qm bzw. IFSP (Nacht)= 51 dB(A)/qm aus.
A. Projektziele Elektrotechnik
PV-Anlage auf Dachflächen Werkstatt/Lager, Stromversorgungskonzept für E-Ladestationen von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
Es werden einfache, leicht zu betreibende und wartende Systeme angestrebt.
Das Gesamtkonzept für die Gebäude sollte hinsichtlich energetischer, betriebstechnischer und wirtschaftlicher Optimierungspotentiale bewertet werden. Grundsätzlich sind Investitionskosten für die Haustechnik in eine angemessene Relation zu ihrem Einsparpotenzial zu setzen.
Die erforderliche Regelungstechnik sollte möglichst gering gehalten und wartungsarm sein.
Folgende Anforderungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen:
- Der Neubau soll als Hybridgebäude geplant werden. Die Gebäudehülle wird in Holztafelbauweise vorgefertigt. Die TA muss in die vorgefertigten Elemente integriert werden.
- Optimierte Beleuchtungssteuerung.
- Möglichst hoher Anteil erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung.
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B. Projektziel Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten: s. VI.3
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Rahmentermine
Zur Realisierung des Bauvorhabens sind folgende Termine einzuhalten:
Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.
Abgabe Bauantrag: November 2022
Ausschreibung/Baubeginn: 2023
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Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand (jeweils brutto):
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KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen:
KG 440-480: ca. [Betrag gelöscht] EUR
KG 440 ca. [Betrag gelöscht] EUR (einschl. PV-Anlage);
KG 450 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KG 460 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KG 470 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KG 480 ca. [Betrag gelöscht] EUR.
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Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 3 Punkte;
2 Personen = 1 Punkt.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wichtung Anzahl der Referenzen:
Wertungskriterium (WK) Büro/Unternehmen 10 v.H.
WK Projektleitung ELT 10 v.H.
WK Bauleitung 10 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung und Bauleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Ref. je WK = 2 P.
= 1 Ref. je WK = 1 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen:
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Wichtung Qualität der Referenzen:
WK Büro/Unternehmen 20 v.H.
WK Projektleitung ELT 20 v.H.
WK Bauleitung 20 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen sowie für die Projektleitung und für die Bauleitung jeweils:
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Wertungskriterium:
Erfahrungen in Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in vergleichbarer Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 440-450 (brutto) gesamt.
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A.
Neubau eines Gebäudes mit Werkstätten und zugehörigen Sozialräumen = 3 Punkte
Neubau eines Gebäudes mit Werkstätten = 2 Punkte
Neubau eines Gebäudes = 1 Punkt
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B.
≥ [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto = 3 Punkte
≥ 700.000 EUR und < [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto = 2 Punkte
≥ 200.000 EUR und < [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto = 1 Punkt.
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 3 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
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Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, für die PL die Leistungsphasen 2-3 und 5-6 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen.
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Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
- Die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- Die Referenzen der Projektleitung dürfen mit de Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 6 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- Die Referenzen der Bauleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2017 begonnen haben.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Für das Büro/Unternehmen, für die Projektleitung und für die Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben –vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” und/oder „M.Eng.” und/oder „B.Eng.” oder vergleichbar, Techniker oder Meister. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter*in zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projekt- und Planbesprechungen finden in Ludwigshafen statt.
- Die Präsenz in Ludwigshafen ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4:
Fortsetzung
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B. Projektziel Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten:
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Angestrebt wird ein in Erstellung und Betrieb wirtschaftliches und sicheres Gebäude.
Für die technische Ausrüstung sind Low-Tec-Lösungen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien anzustreben.
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Es wird ein nachhaltiges Gebäudekonzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem
Sinne insbesondere folgende Punkte:
- Flächensparendes Bauen auch in Bezug auf Technikräume
- Langlebigkeit der Bauteile und einfacher Betrieb
- Wartungsfreundliche Installationen
- Systeme, die spätere bauliche Anpassungen ermöglichen
- Energieeffiziente haustechnische Gebäudeausrüstung
- Einsatz regenerativer Energien und Techniken
- Systematische Brandschottung.
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Zu II.2.9:
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Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
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Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
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Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.