Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Richtlinie 2009/81/EG
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Obsoleszenz Beseitigung Navianlage K130 Boote 1-5
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungLieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Genauer Ort der Leistungserbringung/- durchführung : Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Obsoleszenzbeseitigung Navianlage K130 Boote 1 - 5
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)34933000 Navigationsausrüstung
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
IV.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)ZuschlagskriterienNiedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
6002106557-BAAINBW S2.1 Sgb B
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Obsoleszenz Beseitigung Navianlage K130 Boote 1-5V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:11.4.2022
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
V.4)Angaben zum AuftragswertEndgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist eine Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung ) zu stellen. ( Geltendmachung der Unwirksamkeit ). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im amtsblatt der europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29.4.2022