20E0130 Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude, Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
20E0130 Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude, Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz
Erdarbeiten, Baugrubenumschließung, Sondergründung, Verwertung und Entsorgung
— ca. 6 970 m2 Herstellen überschnittene, rückverankerte Bohrpfahlwand (50 % der Pfähle bewehrt, D =
1,2 bis 1,5 m) mit bis zu 5 Verpressankerlagen, teilweise kleiner Steckträgeraufsatz, Entsorgung Bohrgut,
Grundwasserabsenkung mit 24 Absenkbrunnen, Herstellen, betreiben und abbauen Grundwasserhaltung,
Tagwasserhaltung einschließlich Beobachtungspegeln,
— ca. 200 m2 Bohrträgerverbau,
— ca. 115 000 m3 Erdaushub, Bereitstellung zur Entsorgung mit externer Bereitstellungsfläche und Entsorgung,
— ca. 9 950 m herstellen Bohrpfähle zur Sondergründung (D = 1,2 bis 1,5 m) einschließlich Herstellung und
Rückbau von tragfähigen Bohrebenen, Entsorgung Bohrgut,
— ca. 7 800 m2 Herstellen Sauberkeitsschicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zusätzliche Leistungen nach § 2 Absatz 6 VOB/B
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistungen nach § 2 Absatz 6 VOB/B beinhalten zusätzliche Ankerbohrgeräte, Beschleunigungsmaßnahmen durch den "Pile Breaker" und zwingend erforderliche restliche Leistungen und wurden erst nach Baubeginn erkennbar.
Zusätzliche Leistungen nach § 2 Absatz 6 VOB/B beinhalten , die durch die speziellen Baustellenverhältnisse notwendig wurden. Erst nach Beginn der Herstellung der 1. Ankerlage wurde bei den benachbarten Gebäude eine über alle Stockwerke erstreckten Dehnfuge mit zunehmenden Öffnungstendenzen festgestellt. Weitere Untersuchungen und Messungen belegten direkten Zusammenhang zwischen den Erschütterungen der Ankerbohrungen und den Bewegungen der überwachten Gebäudeteile. Zur Vermeidung von erheblichen Zusatzkosten durch Bauzeitverlängerung und der Behinderung vom Baubeginn des Folgegewerkes Rohbau kam es zum zusätzlichen Einsatz von Pile Breaker. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB sind diese Leistungen nicht vorhersehbar gewesen und aufgrund von Umständen erforderlich geworden. Die Leistungen können zeitlich und technisch nicht von den Vertragsleistungen getrennt werden.