Teleskopgelenkmastfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: SBD-2022-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-duerkheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teleskopgelenkmastfahrzeug
Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim beabsichtigt, ein Hubrettungsfahrzeug gem.
der StVZO, der EN 1777, EN 1846, DIN 14502 und in Anlehnung an die Techn. Richtlinie 14 des Landes Rheinland-Pfalz gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung zu beschaffen.
Das zu beschaffende Fahrzeug ergänzt die vorhandene DLK 23/12 und wird einen Gelenkmast GM 19 ersetzen und muss zum Zeitpunkt der Auslieferung folgenden Positionen entsprechen:
den deutschen Unfallverhütungsvorschriften
dem entsprechenden neusten Stand der Technik
den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
das Fahrzeug muss zur behördlichen Abnahme vorgestellt werden
das Fahrzeug muss bei Übergabe mängelfrei sein.
Fahrgestells inkl. feuerwehrtechnischer Aufbau
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau Liefern und montieren eines serienmäßigen, zweiachsigen Straßen-Lkw-Fahrgestells (4x2) mit Leiterrahmen und U-Profil-Längsträgern in Feuerwehrausführung, geeignet zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM nach DIN EN 1777. Das Lkw-Fahrgestell der "16 T Klasse" dient zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM zur Brandbekämpfung und Rettungsaktionen (mind. 22 m über Boden) und muss der DIN EN 1777 genügen und soll an die Technische Richtlinie Nr. 14 Rheinland-Pfalz angepasst sein. Lieferung und Aufbau eines Teleskop- Auslegersystems in Stahlbauweise mit Korbarm mit hydraulischem Antrieb nach aktuellem Stand der Technik.
Beladung
Beladung des in Los 1 beschriebenen Fahrzeugs gemäß den DIN / EN bzw. angelehnt an die Techn. Richtlinie 14 RLP
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestells inkl. feuerwehrtechnischer Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kreis-bad-duerkheim.de
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.