Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle für die Zahlstelle DE17 Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0002#2022/0002-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle für die Zahlstelle DE17 Rheinland-Pfalz
Gegenstand des Auftrags ist die vollständige Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle für die Zahlstelle DE 17 gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) Nr. 2116/2021 und Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 128/2022 für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Rheinland-Pfalz.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Gegenstand des Auftrags ist die vollständige Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle für die Zahlstelle DE 17 gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) Nr. 2116/2021 und Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 128/2022 für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Rheinland-Pfalz.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im Falle einer zusätzlichen unionsrechtlichen Verlängerung des GAP-Strategieplans, wird der Vertrag entsprechend um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Der Bewerber oder die Bewerberin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Der Bewerber oder die Bewerberin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
Über das Unternehmen des Bewerbers oder der Bewerberin bzw. eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers oder der Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Zulassung oder Eintragung in einem Register erforderlich ist, ist der entsprechende Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer dieser Organisationen gehalten werden und
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln.
Dies gilt auch für Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Gesamtumsätze sind auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer oder Unterauftragnehmerin anzugeben, auf dessen oder deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber oder die Bewerberin bzw. die Bewerbergemeinschaft beruft.
Der Mindestjahresumsatz im Branchenbereich muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre 500.000.- EUR betragen.
Der Bewerber oder die Bewerberin muss eine angemessene Haftpflichtversicherung über eine Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. Euro für jeden Prüfer je Prüfung abgeschlossen haben.
a) Unternehmensreferenzen
Kenntnisse und Erfahrungen über Aufträge, die die Wahrnehmung der Aufgaben einer Bescheinigenden Stelle im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zum Gegenstand hatten oder über vergleichbare Aufträge. Es ist mindestens ein Auftrag aus den vergangenen drei Jahren nachzuweisen, dessen Leistungsinhalt vollständig erbracht worden ist oder dessen Leistungszeitraum im Wesentlichen abgeschlossen ist.
b) Informationssicherheit
Nachweis einer Zertifizierung nach der Norm ISO 27001 oder eines ISO 27001-Zertifikats auf Basis von IT-Grundschutz.
c) Leitung Bescheinigende Stelle
Das von dem Bewerber oder der Bewerberin für die Leistungserbringung vorgesehene fachlich zuständige Leitungsteam ist zu benennen. Die Leitung der Bescheinigenden Stelle setzt sich aus dem Leiter oder der Leiterin und dessen oder deren Stellvertretung zusammen. Die leitende Person muss als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin gemäß §1 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung öffentlich bestellt sein oder eine entsprechende Zulassung nachweisen.
Die Leitung muss über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache verfügen und diese entsprechend nachweisen können.
Die Leitung der Bescheinigenden Stelle muss versichern, dass sie gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 über das erforderliche Fachwissen sowie über Kenntnis der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügt.
d) Qualifikation/Referenzen des Projektteams
Bezüglich des von dem Bewerber oder der Bewerberin für die Leistungserbringung vorgesehenen fachlich zuständigen Projektteams sind der Teamleiter oder die Teamleiterin sowie die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu benennen. Das Projektteam muss über folgende Qualifikationen verfügen:
- Hochschulabschluss mit kaufmännischem Hintergrund und
- Hochschulabschluss mit agrarwissenschaftlichem Hintergrund
Der Bewerber oder die Bewerberin muss jederzeit auf qualifizierten juristischen und IT-Sachverstand kostenneutral zugreifen können.
Die fachliche Qualifikation des für die Bescheinigende Stelle vorgesehenen Personals ist durch Studien- und/oder Tätigkeitsnachweise zu belegen.
Der Projektleiter bzw. die Projektleiterin muss mindestens eine Referenz in einem der vorstehend genannten Bereiche nachweisen. Insgesamt muss das Projektteam alle vorstehend benannten Anforderungen erfüllen.
Die Referenzen des Projektteams müssen nicht im Unternehmen des Bewerbers oder der Bewerberin erbracht worden sein.
Das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam darf im Laufe des Verfahrens und der Vertragsdurchführung grundsätzlich nicht verändert werden. Sollte jedoch eine Personaländerung unabdingbar sein, muss das neue Teammitglied dieselbe Qualifikation aufweisen wie das ausscheidende.
Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren mindestens weitgehend vollständig erbracht wurden. Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
Die erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist konkret für den abgefragten Zeitraum (2019 - 2021) darzustellen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY4NS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de