Wettbew.: Fachplanung Tragwerksplanung zum Neubau des Berufsbildungszentrums II (BBZ II) und der Hauptverwaltung der Handwerkskammer (HWK) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbew.: Fachplanung Tragwerksplanung zum Neubau des Berufsbildungszentrums II (BBZ II) und der Hauptverwaltung der Handwerkskammer (HWK)
Die Handwerkskammer Rheinhessen plant den Neubau des Berufsbildungszentrums II (BBZ II) sowie damit einhergehend die Verlagerung der Hauptverwaltung an den Standort 55129 Mainz-Hechtsheim. Hierzu wird die Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49, 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14.1, Leistungsphasen 1-6 (Grundleistungen) sowie einzelne Besondere Leistungen für den Neubau sowie Mitwirkung bei der Planung und Überwachung von Abbruchmaßnahmen der Bestandsgebäude ausgeschrieben. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die nach dem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter zur Angebotsabgabe und zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber aufgefordert. Weitere Informationen zum geplanten Projekt nebst den bereits vorliegenden Voruntersuchungen sind den unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Robert-Koch-Str. 7 55129 MAinz-Hechtsheim
Eine vorangegangene Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass sich eine Modernisierung und Umstrukturierung der Bestandsgebäude aus den 1970-90er Jahren nicht mehr wirtschaftlich durchführen lässt. Ein Umzug des Ausbildungsbetriebes für die Dauer der Bauzeit lässt sich realisieren, so dass eine optimierte Bauabwicklung außerhalb des laufenden Betriebes ermöglicht werden kann.
Der zu planende Neubau für das Berufsbildungszentrum II (BBZ II) und die Hauptverwaltung der Handwerkskammer Rheinhessen hat ein abgestimmtes Raumprogramm, Datei "Raumprogramm". Dieses besteht aus anteilig rd. 4.230 m² Nutzungsfläche (NUF) für Räumlichkeiten des BBZ II für die handwerklichen Ausbildungsberufe "Holz, Bau (Maurer und Fliesenleger), Maler" mit Seminar- und Verwaltungsbereich sowie aus anteilig rd. 850 m² NUF für Verwaltungsräume des Hauptgeschäftssitzes.
Aufgabe des Tragwerkplaners ist es, wirtschaftliche konstruktive Lösungen zu finden. Dabei wird es insbesondere um entsprechende Konzepte für die Gründung eines Neubaus auf dem freigelegten Grundstück gehen sowie für ein Tragwerk für ein oder mehrere mehrgeschossige Gebäude mit unterschiedlichen Anforderungen, wie z. B. möglichst stützenfreie Werkstatthallen, kleinteilig und flexibel veränderbare Büroräume. Ein Baugrundgutachten liegt derzeit noch nicht vor. In Zusammenarbeit mit Architekt und Bauphysiker sind geeignete Konstruktionen zu entwickeln, die u.a. auch die Entkoppelung von Körperschall sowie die Eindämmung des Luftschalls zwischen den unterschiedlichen Funktions- und Nutzungsbereichen berücksichtigen. Ferner ist im Zuge der Objektplanung von dem Architekten unter Mitwirkung des Tragwerkplaners u. a. zu prüfen, in welcher Form die erforderlichen mind.150 Kfz-Stellplätze optimiert realisiert werden können: Ebenerdig, als Parkpalette oder ggfs. als Tiefgarage.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
1. Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI:
1.1 Grundleistungen
Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4
Auftragsstufe 2: LPH 5 und 6.
1.2 Besondere Leistungen
Auftragsstufe 1: Einzelne Besondere Leistungen
Auftragsstufe 2: Besondere Leistungen LPH 7 bis 9.
2. Besondere Leistung: "Mitwirkung bei Planung und Überwachung Abbruch":
Auftragsstufe 1: Planung der Abbruchmaßnahmen (vergleichbar LPH 1- 4).
Auftragsstufe 2: Planung der Abbruchmaßnahmen (vergleichbar LPH 5 - 8).
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I.3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Leistungskatalog" verwiesen.
Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Projektziele ("Vertragsziele") als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I. 3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Anmerkungen zu den Funktionseinheiten" sowie die Datei "Planervertrag" verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung zum Neubau des Berufsbildungszentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ming.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter der in Abschnitt I. 3. angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Vergabeunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind. Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über die unter Ab-schnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ein kostenloses "Bietertool" erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Weitere Informationen zur technischen Handhabung und Anleitungen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zu finden. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Die vorstehenden Ausführungen geltend gleichermaßen für die spätere Angebotsabgabe der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDVY4KL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."