Einrichtung von Werkräumen in Bauteil A der IGS Wörth
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung von Werkräumen in Bauteil A der IGS Wörth
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einrichtung von Werkräumen in Bauteil A der IGS Wörth am Rhein im Zuge der Sanierung und Umbauarbeiten der Bestandsgebäude (Bauteil A und B).
Integrierte Gesamtschule (IGS) Wörth Forststraße 1a 76744 Wörth am Rhein
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Lieferung und Montage von Einrichtung für die Fachräume "Werken" in Bauteil A der Integrierten Gesamtschule (IGS) in Wörth am Rhein im Zuge der Sanierung und Umbauarbeiten der Bestandsgebäude (Bauteil A und B).
Eingerichtet werden sollen:
- 3 Fachräumen; Ausstattung: jeweils mit 8 Schüler-Werkbänken, 1 Lehrerwerkbank, Schränken, Tischwagen; in 2 Fachräumen zusätzlich jeweils eine Reihenwerkbank
- 1 Maschinenraum; Ausstattung: 1 Tischkreissäge, 1 Bandsäge, 1 Kantenschleifmaschine, 1 Entstauber, Reihenwerkbank
- 2 Lagerräume; Ausstattung: Schränke, Regale, 2 Plattenwagen, Profilständer, Kleinmaschinen, Sicherheitsausstattungen
Die Leistung beinhaltet folgende Arbeiten:
- Fertigung der erforderlichen Bauaufmaße
- Realisierung der Auftragsbesprechung
- eventuell erforderliche Bemusterung von Möbeln etc.
- Abstimmung und Koordination der Leistungen mit anderen Gewerken
- Verpackung und Transport der Einrichtung, einschließlich der Zubehörteile, frei Verwendungsstelle
- Aufstellung und Montage der Einrichtung und Zubehörteile, inklusive Abladen und Vertragen in die Räume
- Durchführung der Abnahme und Übergabe der funktionstüchtigen Einrichtung
- Abtransport und Entsorgung des Verpackungsmaterials
- Besenreinigung der Räume
- Einweisung der Nutzer
- Erstellung der Revisionsunterlagen
Elektro- und Sanitärinstallationen sind nicht auszuführen, es sei denn es handelt sich um in Einrichtungsgegenstände integrierte Installationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124); Alternativ: Angabe der Präqualifikationsnummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Eigenerklärung zur Eintragung in einem Register (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist die Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug und die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieters in Frage stellt (VHB 124); der Auftraggeber fordert einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister bei der zuständigen Stelle an
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (VHB 124); auf gesondertes Verlangen sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls der Bieter beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (VHB 124); auf gesondertes Verlagen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (VHB 124)
- Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (VHB 124); auf gesondertes Verlangen sind drei Referenzen mit den im Formblatt „VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Angaben vom Bieter anzugeben
- Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, vom Bieter anzugeben
- Eigenerklärung zur Verwendung von Holzprodukten mit dem entsprechenden Nachweisen (VHB 248)
- Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG (LSJV 2) oder Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (LSJV 3)
- Erläuterung des technischen und kaufmännischen Inhalts des Angebotes zum Beispiel durch Vorlegen von detaillierten Produkt- und Datenblättern, Zertifikaten und Katalogmaterial
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).