Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs incl. Kranaufbau sowie eines Abrollbehälters Sandsackfüllen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs incl. Kranaufbau sowie eines Abrollbehälters Sandsackfüllen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34139200 Fahrgestelle mit Karosserieaufbau
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs gemäß DIN EN1846-1, DIN EN 1846- 2, DIN EN 1846-3, DIN 14 502-2, DIN 14 502-3, in Anlehnung an die DIN 14 505, DIN 30 722, DIN 15 018 sowie eines Abrollbehälters Sandsackfüllen (AB SaSaFü) gemäß DIN 14505:2015-1

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

4-Achser geländegängiges Wechselladerfahrzeug inkl. Kran

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34139000 Fahrgestelle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Hauptort der Ausführung:

54343 Föhren

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.0 Für die Lieferung und den Aufbau des Wechselladerfahrzeuges mit Kranaufbau, müssen die Anforderungen aller EN- + DIN-Normen das Fahrzeug, die Ausstattung oder die Ausrüstung betreffend, eingehalten werden, insbesondere:

Feuerwehrfahrzeuge – Nomenklatur und Bezeichnung -

• DIN EN1846-1 • DIN EN 1846-2 • DIN EN 1846-3 • DIN 14 502-2 • DIN 14 502-3 • in Anlehnung an die DIN 14 505 • DIN 30 722 • DIN 15 018 Maximale Höhe mit aufgelegtem Kran 4.000 mm! Aufnahme von 2.600 mm hohen AB muss möglich sein! Vorschriften über elektrische Anlagen EDE-/DIN-Normen EG-Maschinenrichtlinie, Produktsicherheitsgesetz, EG EMV-Verträglichkeit 89/336/EWG Anerkannte Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD Alle Unfallverhütungsvorschriften des GUV, der UK, sowie der BG, die den Lieferumfang tangieren. Eine elektromagnetische Verträglichkeit aller Geräte muss gewährleistet sein.

1.1 Frontlenker 4-Achser Fahrgestell 8 x 8 geländegängig, mit Dieselmotor (Euro 6), 2 gelenkte Vorderachsen, Fahrgestell in Feuerwehrausführung und dem zurzeit der Ausschreibung aktuellen Stand entsprechend, in Serienausstattung, geeignet zum Aufbau eines Wechselladerfahrzeuges mit Kranaufbau nach DIN 1846-3 und DIN EN DIN 14505:2015-01, Ersatzrad lose geliefert.

1.2 Das Fahrgestell muss zum Anbau eines Kranes und einer Wechsellader-einrichtung für ein Wechselladerfahrzeug in Anlehnung an DIN EN 14505:2015-01 vollumfänglich geeignet sein.

1.3 Anhängevorrichtung nach DIN 14530-8 Typ Rockinger oder vergleichbar, mind. Anhängerlast 18 t. (Alle Gewichte nach DIN 70020) 1.4 Das Fahrzeug muss eine über den Standard hinaus hohe Wattiefe haben, mind. 800 mm.

1.5 Vorderachsen Luftfederung, Hinterachsen Luftfederung.

1.6 KFZ-Gewichtsklasse: S zGG: 32 t., techn. Gesamtgewicht 45 t., 1. Achse 9 t., 2. Achse 9 t., 3. Achse 13,5 t., 4. Achse 13,5 t. (technisch zulässige Gewichte).

1.7 Mittellanges Fahrerhaus.

1.8 Radstand – ist festzulegen, je nach technischer Ausrüstung und Achslastverteilung.

1.9 Geräuschschutzmaßnahmen nach EG-Norm.

1.10 Reifenfüllanschluss.

1.11 Abschleppfüllleitung vorne.

1.12 Rahmenvorbereitung für Schäkel Anbau vorne und hinten.

1.13 Lieferung und Einbau von jeweils zwei Schäkeln ähnlich Form C der Nenngröße 3 nach DIN 8201, vorne und hinten 50 KN.

1.14 Frontunterfahrschutz.

1.15 ohne Heck-Unterfahrschutz.

1.16 Geschwindigkeitsbegrenzer auf 100 km/h.

1.17 Motorschutzplatte.

1.18 Lieferung und Einbau von Aluminium-Tränenblech-Kotflügeln über den Hinterachsen, inkl. Befestigungsmaterial, Ausführung begehbar.

1.19 Schmutzfänger hinter der Vorderachse.

1.20 An der linken vorderen Stoßstangenecke ist ein Flaggenhalter inkl. Verlustsicherung nach BWB- TL 8345- 009 vorzusehen;

weitere Details s. Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auf-, Aus- und Einbauten Abrollbehälter-Sandsackfüllanlage (AB) nach DIN 14505:2015-1

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34100000 Kraftfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Hauptort der Ausführung:

54343 Föhren

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.0 Bei dem Leistungsverzeichnis handelt es sich um die Angaben einer Stückeinheit.

Das Leistungsverzeichnis ist in Anlehnung an die Ausschreibung des Landes Rheinland- Pfalz zur Beschaffung von 8 Abrollbehältern Sandsackfüllanlage. Der Aufbau besteht aus einem stabilen Containergrundrahmen nach DIN 30722 mit Abrollbehälter- Anschlussmaßen nach E-DIN 14505:2015-1, Tabelle 2, mit einer Gesamthöhe von 2.450 mm, einer maximalen Außenlänge L²6.900mm, nutzbare Behälterlänge L6.500 mm und einer Gesamtbreite von 2.500 mm, sowie den verwendeten Werkstoffen nach DIN 14505 Tabelle 3. Der Grundrahmen soll möglichst große Verwindungs- Torsionssteifigkeit besitzen. Zudem muss er volle Kompatibilität zu allen genormten Verriegelungssystemen von Abrollsystemen sowie Anhängern aufweisen. Des Weiteren sollte der Grundrahmen eine qualitativ hochwertige Versiegelung erhalten. Hinter dem Aufnahmebügel ist ein ausreichend dimensionierter Anstoßschutz anzubringen. Der Rahmen ist je Seite mit einzelnen Vulkollanrollen zu bestücken. Diese müssen, bezogen auf die rechnerische Belastung, mindestens mit dem Faktor 1,5 - 2 überdimensioniert werden. Eine Rahmenüberbauung sollte hinsichtlich eines steileren Rampenneigungswinkels, sowie eines höheren Schwerpunktes vermieden werden. Die Rollen sind so auszulegen, dass ein Bewegen des Behälters einerseits am Haken hängend, andererseits auf den Rollen stehend über mehrere 100m auf befestigtem, ebenem Boden möglich sein. Maßangaben im nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind (meist maximale) Angaben, die zur vergleichbaren Angebotserstellung erforderlich sind. Die Beladung muss übersichtlich gelagert sein und leicht und sicher entnommen werden können. Zusammengehörende Geräte mit Zubehör müssen, soweit möglich, zusammen gelagert sein. Falls vom Geräte-Hersteller besondere Lagerungen vorgegeben werden, müssen diese eingehalten werden. Einige Beladungsteile müssen mit einem Gabelhubwagen entnehmbar sein.

2.0 Aufbau 2.1 Der Aufbau des Abrollbehälters gliedert sich in zwei Räume:

Raum A, vorne zur Lagerung von Sandsäcken (Ballenware), Faltgitterboxen und Zubehör auf einer Länge von mindestens ca. 1.800 mm.

Raum B, hinten mit betriebsbereiter Sandsackfüllmaschine und 4 Arbeitsplätzen zum Beschicken für die Sandbefüllung, Zunähen der Sandsäcke und der Bereitstellung für den Abtransport auf einer Länge von ca. 3.700 mm.

2.2 Der vordere Teil (Raum A) ist als geschlossener Koffer in Gerippekonstruktion mit Blechbeplankung und mit seitlichen Rollläden auszuführen. Entnahmemöglichkeit von Geräten an beiden Seiten.

2.2.1 Spritzwasser- und staubdichte Geräteraumverschlüsse als Aluminium-Rollläden mit Drehstangenverschlüssen seitlich im vorderen Teil (Raum A), abschließbar, gleichschließend.

2.2.2 Das Dach über dem vorderen Teil (Raum A) ist begehbar, rutschfest und feuchtigkeitsbeständig auszuführen.

2.2.3 Im unteren Bereich ist an einer Seite eine stabile, rutschfeste Überfahrrampe vorzusehen, über die Material mit Gabelhubwagen oder Schubkarre entnommen werden kann.

2.3 Der Aufbau des hinteren Teils (Raum B) ist in der Mittelachse geteilt, jedoch nicht mit einer Trennwand versehen:

In Fahrtrichtung links ist ein Bereich mit einer Bodenfläche Maße nach Gerät (Standort der Sandsackfüllmaschine) mit vollständig demontierbarer Planenaufbau zu versehen.

In Fahrtrichtung rechts ist ein Bereich für 4 Arbeitsplätze zum Befüllen von Sandsäcken und zwei Arbeitsbereiche zum Zunähen von gefüllten Sandsäcken vorzusehen. Die Seiten des Arbeitsraums B sind mit selbsttätig aufrollender Plane zu versehen. Die Dachkonsole ist verschiebbar auszuführen, um im ausgeschobenen Zustand einen Unterstand für die Arbeiter bieten zu können. Umsetzung variabel, Lösung im Angebot angeben.

2.3.1 Drehbare Hocker in Raum B entlang der Mittelachse zwischen Sandsackfüllmaschine und Nähtischen, entnehmbar. Aufnahmen für nicht montierte Drehhocker verschließbar.

2.3.2 Stabile Nähtische ca. 1.400 mm x 600 mm x 450 mm (L x B x H) als Gitterrostkonstruktion an der rechten Seite in Fahrtrichtung im Raum B.

2.3.3 Stabile Befestigungsvorrichtung (z. B. Ösen zum Einhängen von Karabinern bzw. Schäkeln) zur bedarfsweisen Montage von vier Nähmaschinen (LOS 3 POS. 2.20) für Sandsäcke an automatischen Kabelrollern oberhalb der Nähtische an der rechten Seite in Fahrtrichtung im Raum B.

2.4 Bodenbelag abriebfest, feuchtigkeitsbeständig und leicht zu reinigen, mit Rollwagen oder Schubkarren befahrbar;

weitere Details s. Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beladung Abrollbehälter-Sandsackfüllanlage (AB) nach DIN 14505:2015- 1

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Hauptort der Ausführung:

54343 Föhren

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Alle folgenden Angaben sind nach Auftragserteilung in einer Baubesprechung zwischen Auftraggeber Landkreis Trier- Saarburg und Auftragnehmer (Bieter) zu spezifizieren.

Die Ausrüstung/Beladung muss den neuesten einschlägigen Bestimmungen und Richtlinien (UVV, DIN, VDE- und ISO-Normen) sowie den allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln der Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechen.

1.0 Schutzkleidung 1.1 Rindnarbenleder Handschuhe, strapazierbar und widerstandsfähig, wasserabweisend, Universalgröße, zertifiziert nach EN 420 (Allgemeine Risiken) und EN 388 (Mechanische Risiken) z.B. Schutzklasse 4143, Anzahl gilt für Paar, geliefert und verlastet.

1.2 Kapselgehörschutz nach EN 352 SNR-Wert min. 26db 1.3 Verpackungseinheit Gehörschutzstöpsel 1.4 Warnkleidung (Weste), EN 471, Kl. 3 aus PVC, mit Aufschrift "Feuerwehr" auf dem Rücken, ca. 650mm lang. Mit 2 rundumlaufenden waagrechten Reflexstreifen sowie sämtliche Kanten mit Verstärkungsband eingefasst, geliefert und verlastet;

weitere Details s. Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 202-527042
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

4-Achser geländegängiges Wechselladerfahrzeug inkl. Kran

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittlich
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1.) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2.) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3.) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2022

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alflen
Alsenz
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernau
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Lingenfeld
Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken