ex post SAP-PDL - Rahmenvereinbarung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 420-024513
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post SAP-PDL - Rahmenvereinbarung 2022
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurden SAP-Personaldienstleistungen von entsprechend qualifizierten Unternehmen beschafft, um so den Projekterfolg hinsichtlich der zeitlichen und fachlichen Ziele sicherzustellen.
Dadurch soll einerseits die Entlastung der Projektverantwortlichen und Projektmitarbeiter*innen der bezugsberechtigten Stellen und des LDI bei Lastspitzen und zeitkritischen Projekten, andererseits die Unterstützung dieses Personenkreises durch Spezialistinnen und Spezialisten mit speziellem technischem Know-how sichergestellt werden.
Die SAP-Personaldienstleistungen werden sowohl für den laufenden Betrieb (inkl. Wartung und Pflege) als auch für anstehende Projekte benötigt. Gesucht werden Unternehmen mit Mitarbeiter*innen verschiedener Wissensbereiche.
Über die ausgeschriebenen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung als EVB-IT-Dienstleistungsvertrag geschlossen, die die Grundlage für die Einzelbestellungen ist.
Aus diesen Rahmenvereinbarungen können die in der Leistungsbeschreibung genannten Bezugsberechtigten Personaldienstleistungen abrufen.
SAP-Portal (Fiori)
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Aus der je Los geschlossene Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.
Es sind dies im Wesentlichen:
- die Ministerien
- der Landtag
- die Landesvertretung
- die Staatskanzlei
- der Landesrechnungshof
- die Landesbetriebe
- der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen
- die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Diese Behörden und Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter: https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723601#sta
SAP-Portal (Fiori)
(SAP Frontend/Fiori Entwicklung, Workflow)
Der Vertrag kann vom Auftraggeber jeweils durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit (bzw. verlängerten Laufzeit) zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der für das Los geschätzte Wert resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages (inklusive der zwelmaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge) von 3.570 PT und einem angenommenen gemittelten Skill-Level.
SAP-HR
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Aus der je Los geschlossene Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.
Es sind dies im Wesentlichen:
- die Ministerien
- der Landtag
- die Landesvertretung
- die Staatskanzlei
- der Landesrechnungshof
- die Landesbetriebe
- der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen
- die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Diese Behörden und Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter: https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723601#sta
SAP-HR
(Personalabrechnung, -Verwaltung,-Zeitwirtschaft,-Reisekostenabrechnung,Trennungsgeld, Versorgungsfestsetzung,-Abrechnung, Success Factors, Berechtigungen)
Der Vertrag kann vom Auftraggeber jeweils durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit (bzw. verlängerten Laufzeit) zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der für das Los geschätzte Wert resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages (inklusive der zwelmaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge) von 18.350 PT und einem angenommenen gemittelten Skill-Level.
SAP-Basis
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Aus der je Los geschlossene Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.
Es sind dies im Wesentlichen:
- die Ministerien
- der Landtag
- die Landesvertretung
- die Staatskanzlei
- der Landesrechnungshof
- die Landesbetriebe
- der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen
- die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Diese Behörden und Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter: https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723601#sta
SAP-Basis
(SAP-Architektur, -Basis, -HANA,- ILM, Solutionmanager)
Der Vertrag kann vom Auftraggeber jeweils durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit (bzw. verlängerten Laufzeit) zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der für das Los geschätzte Wert resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages (inklusive der zwelmaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge) von 7.785 PT und einem angenommenen gemittelten Skill-Level.
SAP-Modul
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Aus der je Los geschlossene Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.
Es sind dies im Wesentlichen:
- die Ministerien
- der Landtag
- die Landesvertretung
- die Staatskanzlei
- der Landesrechnungshof
- die Landesbetriebe
- der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen
- die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Diese Behörden und Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter: https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723601#sta
SAP-Modul
(ABAP Entwicklung, RealEstate, FI/CO, SD-EAM(PM)-MM, Workflow)
Der Vertrag kann vom Auftraggeber jeweils durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit (bzw. verlängerten Laufzeit) zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der für das Los geschätzte Wert resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages (inklusive der zwelmaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge) von 12.790 PT und einem angenommenen gemittelten Skill-Level.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAP-Portal (Fiori)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://exxonit.ninja
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAP-HR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Henstedt-Ulzburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24558
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.zalaris.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAP-Basis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAP-Modul
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund
technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz
berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY4KC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.