Rahmenverträge Druckdienstleistungen, Visitenkarten und Stempel Referenznummer der Bekanntmachung: AOK029248-381
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Druckdienstleistungen, Visitenkarten und Stempel
Leistungsgegenstand des Los 1 ist die Bereitstellung eines Onlineshops zur Bestellung, die Herstellung und die Lieferung von Druckerzeugnissen.
Leistungsgegenstand des Los 2 ist die Bereitstellung eines Onlineshops zur Bestellung, die Herstellung und die Lieferung von Visitenkarten.
Leistungsgegenstand des Los 3 ist die Bereitstellung eines Onlineshops zur Bestellung, die Herstellung und die Lieferung von Stempeln.
Rahmenvertrag Druckdienstleistungen
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Standorte der AOK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Bereitstellung eines Onlineshops für die Bestellung und Lieferung von folgenden Druckerzeugnissen:
Broschüren DIN A4
Broschüren DIN A5
Flyer DIN lang (135 g/m²)
Flyer DIN lang (170 g/m²)
Flyer DIN lang (300 g/m²)
Flyer "Scheckkarte" (300 g/m²)
Gewinnspiel-/Tauschkarten DIN A5
Gewinnspiel-/Tauschkarten DIN A6
Gewinnspiel-/Tauschkarten DIN lang
Rubellack für Gewinnspielkarte (Pos. 7-9)
Plakate
Infoblatt DIN A4
Schnelltrennsatz DIN A4 (3-fach)
Durchschreibesatz DIN A4 (3-fach)
Selfmailer DIN lang
Seminarblock
Ellipsenaufsteller
zu Punkt II.2.5)
Zur Bewertung des Onlineshops sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen:
Anlage 8 "Fragebogen/LINK zur Teststellung" der Vergabeunterlagen mit den LINK-Angaben für den Onlineshop (Demoversion).
zu Punkt II.2.6)
In Anlehnung an das EUGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Rahmenvertrag Visitenkarten
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Standorte der AOK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Bereitstellung eines Onlineshops für die Bestellung und Lieferung von 3 unterschiedlichen Varianten von Visitenkarten.
zu Punkt II.2.5)
Zur Bewertung des Onlineshops sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen:
Anlage 8 "Fragebogen/LINK zur Teststellung" der Vergabeunterlagen mit den LINK-Angaben für den Onlineshop (Demoversion).
zu Punkt II.2.6)
In Anlehnung an das EUGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Rahmenvertrag Stempel
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Standorte der AOK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Bereitstellung eines Onlineshops für die Bestellabwicklung, die Möglichkeit zur Konfiguration sowie die Herstellung der Stempel. Folgende Varianten inkl. Zubehör soll über einen individualisierten Onlineshop bestellt werden können:
- Variante 1: Selbstfärbestempel (Pos. 1 bis Pos. 2)
- Variante 2: Selbstfärbestempel mit Datumswerk (Pos. 3 bis Pos. 6)
- Variante 3: Holzstempel (Pos. 7 bis Pos.8)
- Austauschkissen passend für Variante 1 + Variante 2 (Pos. 9 bis Pos. 13)
Da Stempelanforderungen in der Regel kurzfristig erfolgen, werden vorrangig Einzelbestellungen ausgelöst. Der Auftragnehmer lässt die Stempel anfertigen und liefert sie inkl. Verpackung an die in der Bestellung hinterlegte Lieferadresse.
zu Punkt II.2.5)
Zur Bewertung des Onlineshops sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen:
Anlage 8 "Fragebogen/LINK zur Teststellung" der Vergabeunterlagen mit den LINK-Angaben für den Onlineshop (Demoversion).
zu Punkt II.2.6)
In Anlehnung an das EUGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Druckdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Visitenkarten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Stempel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht oder höher ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXRQNG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."