eIMD Sprendlingen / Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 28072021 TS eIMD Sprendlingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainz-bingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
eIMD Sprendlingen / Projektsteuerungsleistungen
Im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz schreibt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Projektsteuerungsleistungen zur zeitnahen Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs an der ehemaligen Industriemülldeponie (eIMD) in Sprendlingen aus. Das bestehende Sicherungskonzept wird optimiert, um Auswirkungen auf das Grundwasser zu minimieren.
Bei der sogenannten eIMD Sprendlingen handelt es sich um eine gesicherte Altlast in der Nachsorgephase. Von 1969 bis 1972 wurden dort überwiegend Produktionsabfälle abgelagert - unter anderem aus der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Bei den im kontaminierten Bereich durchzuführenden Baumaßnahmen findet die DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) Anwendung.
Die wesentliche Aufgabe der Projektsteuerung ist es, den Maßnahmenkatalog vorab auf Plausibilität zu prüfen, sofern erforderlich zu aktualisieren und anschließend die entsprechenden Vergabeverfahren zeitnah vorzubereiten und durchzuführen. Hierzu sind unter anderem auch Leistungsverzeichnisse für fachspezifische Ingenieur- und Dienstleistungen zu erstellen. Die Umsetzung der Projekte wird durch die Projektsteuerung im Hinblick auf die Einhaltung von Terminen und Qualitätszielen überwacht.
Für die Erbringung der Leistungen ist ein Zeitrahmen von 30 Monaten vorgesehen.
Zum besseren Verständnis können ein Übersichtslageplan, eine mittels GIS dargestellte Schadstoffahne (LHKW Herbst 2020), Grundwassermonitoringdaten vom Herbst 2020, ein Gutachten über den Zustand der Erfassungsbrunnen und eine Variantenstudie zur Umgestaltung der Deponiesickerwasserreinigungsanlage DSRA unter der folgenden URL (siehe I.3) heruntergeladen werden:
https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0Y59YY6X/documents
eIMD Sprendlingen Badenheimer Str. 23-27 55576 Sprendlingen
- Einarbeitung und Überprüfung eines Maßnahmenkatalog und ggf. Aktualisierung
- Erstellung und Fortschreibung eines Projekthandbuchs und der Projektzeitpläne
- Einarbeitung ins Vergabemanagementsystem (VMS) Cosinex
- Vorbereiten von Vergabeverfahren durch die Erstellung von Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis:
a) Ingenieurleistungen für die Baumaßnahme Optimierung Erfassungssystem auf Grundlage der HOAI (2020)
b) Ingenieurleistungen für die Umrüstung eines Brunnens inkl. Peripherie mit einer Förderpumpe für kleine Volumenströme
c) Dienstleistung zur Erkundung einer Tertiärrinne
d) Ingenieurleistungen für den Testbetrieb mit einer Aktivkohlestufe
e) Ingenieurleistungen für den Testbetrieb mit einer Umkehrosmoseanlage
f) Aktualisierung der Variantenstudie der Deponiesickerwasserreinigungsanlage unter Einbezug der Ergebnisse der Testbetriebe mit Versuchsanlagen
g) Ingenieurleistungen für die Regeneration von Förderbrunnen des Erfassungssystems
h) zur Auswertung von Grundwasserdaten, Fortschreibung des Monitoringprogramms und des QS-Handbuchs, Erstellung von Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis für Probenahme und Analytik (Grundwassermonitoring)
i) zur Modellierung des Wirkungspfads Grundwasser - Bodenluft - Innenraumluft
j) zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments nach BetrSichV
k) zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 ArbStättV
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Vergabeverfahren sind zum Teil auch Leistungen für anstehende Arbeiten im kontaminierten Bereich zu berücksichtigen, z.B. die Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen nach DGUV Regel 101-004 oder der Einsatz eines SiGeKos.
- Durchführung der vorbereiteten Vergabeverfahren und weiterer Vergaben (Baumaßnahme Optimierung Erfassungssystem, Probenahme und Analytik Grundwassermonitoring (voraussichtlich eu-weit), verfahrenstechnische Umsetzung Testbetriebe, Einrichtung Bodenluftmessstellen) mit Hilfe des Vergabemanagementsystems
- Betreuung und Überwachung der Projekte unter Berücksichtigung von Qualitäts- und Terminvorgaben, Koordination der Projektbeteiligten, Durchführung von Besprechungen sowie Protokollierung zur Abstimmung der Projektbeteiligten, Gestaltung von Verdingungsunterlagen und Verträgen, Unterstützung des Auftraggebers bei der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel, Rechnungsprüfung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IGB Rhein-Neckar Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.igb-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag erfolgt auf Basis der erweiterten Richtwertmethode nach UFAB 2018. Der Schwankungsbereich wird mit 10 % festgelegt. Das Entscheidungskriterium ist der Preis.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y59YY5T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltende Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 160 ff GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziffer VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/