Haus der Sprachmittlung Referenznummer der Bekanntmachung: MFFKI 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mffki.rlp.de/de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus der Sprachmittlung
Das Integrationsministerium verfolgt das Ziel, dass Migrantinnen und Migranten mit keinen oder wenigen Deutschkenntnissen bei Bedarf die Möglichkeiten haben, ein qualitativ hochwertiges Angebot der Sprachmittlung im sozialen Raum zu nutzen. Dies betrifft in erster Linie Fremdsprachen, die unter geflüchteten Menschen gängig sind wie Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya, Pashtu, weitere zentralasiatische und afrikanische Sprachen, etc.. Hierfür bedarf es entsprechender Strukturen im Land die geprägt sind von
- einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Sprachmittelnden, die die gefragten Sprachen abdecken,
- effizient arbeitenden Vermittlungsstellen
und
- einem qualitativ hochwertigen, standardisierten Qualifizierungsprogramm.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Sprachmittlung auch in der bundesweiten integ-rationspolitischen Diskussion ist eine Weiterentwicklung mit dem Ziel einer Professionalisierung der Sprachmittlung im sozialen Raum und der Steuerung des gesamten Arbeitsbereiches dringend gebo-ten. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, MFFKI, nimmt sich dieser Aufgabe an, wobei die erarbeitete Konzeption des Ministeriums auf den Ergebnissen der o. g. Studie basiert.
Um den derzeitig zersplitterten und überaus heterogenen Arbeitsbereich der Sprachmittlung zusam-menzuführen, gezielt weiter zu entwickeln und zu steuern, soll eine zentrale Stelle - das "Haus der Sprachmittlung" - eingerichtet werden. Diese arbeitet in externer Trägerschaft und stimmt sich eng mit dem zuständigen Fachreferat des MFFKI ab.
Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung, Anlage 1 der Vergabeunterlagen, entnommen werden.
Die Tätigkeit des Hauses der Sprachmittlung lässt sich grob in fünf Bereich gliedern:
- Beratung des MFFKI,
- Serviceleistungen (z.B. Informieren über die Sprachmittlung, Bekanntmachen der Sprachmittlung, Website)
- Vernetzung der Akteure der Sprachmittlungsszene in RLP,
- Optimierung der Arbeit der Vermittlungsstellen und
- Qualifizierung der Sprachmittelnden
Das Haus der Sprachmittlung soll die folgenden Leistungen erbringen und dabei die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz", 2021, von Evrin & Meyer, reflektieren und gegebenenfalls berücksichtigen:
1. Regelmäßige Beratung des MFFKI-Fachreferats bei der konzeptionellen Weiterentwicklung und Steuerung der Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz.
2. Bekanntmachen und informieren über die Sprachmittlung bei potenziellen Auftraggebern
3. Erstellen und Pflege eine Website "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz" (Arbeitstitel).
4. Vernetzung der Sprachmittelnden.
5. Verbesserung des Vermittlungsprozesses für Präsenzeinsätze und technikbasierte Einsätze
6. Aufbau und Pflege einer zentralen Sprachmittler-Datenbank auf der o.g. Website "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz" (s.3.);
7. Gewinnung zusätzlicher Sprachmittelnder mit dem Ziel, die Zahl der Sprachmittelnden in Rheinland-Pfalz möglichst bedarfsgerecht zu erhöhen.
8. Qualifizierung der Sprachmittelnden
9. Psychosoziale Nachbereitung der Sprachmittlereinsätze
Die Durchführung des Auftrags erfolgt in enger Kooperation und regelmäßiger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Nach Vergabe des Auftrags ist mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern des Auftraggebers in einem Auftakttreffen die detaillierte Vorgehensweise zu erläutern und abzusprechen.
Mit dem Angebot ist ein Konzept vorzulegen, das auch eine ressourcenbezogene Zeit- und Arbeitsplanung mit Meilensteinen beinhaltet.
Bis zum Ende der Vertragslaufzeit sind jährliche Zwischenberichte und ein Abschlussbericht zu fertigen. Ihnen ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen voranzustellen. Die Berichte müssen transparent darstellen, wie der Verfasser bzw. die Verfasserin zu seinen / ihren Ergebnissen und Einschätzungen gekommen ist. Sie schließen ggfs. mit einem Literaturverzeichnis ab. Auf eine übersichtliche und anschauliche Darstellung (z. B. Verwendung von Grafiken und Schaubildern) ist zu achten.
Zwischenberichte sind jeweils zum 30. November eines Jahres zu erstellen. Die Abgabe des Abschlussberichts muss zum 30. November 2024 erfolgen. Zwischenstände werden zuvor mit dem Auftraggeber kommuniziert. Die Dokumente (Zwischenberichte und Abschlussbericht) werden von der Auftragnehmerin / vom Auftragnehmer in digitaler, für den Auftraggeber verwertbarer Form (PDF-Format) vorgelegt. Zudem ist eine mit der Auftraggeberin abzustimmende Präsentation der Hand-lungsempfehlungen zu erstellen.
Die Beauftragung steht für die Jahre 2023 ff. unter einem Haushaltsvorbehalt.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind auch der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 4 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu gleichen Konditionen für weitere 18 Monate bis längstens Ablauf des 30 Juni 2026 zu beauftragen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabesatelit Rheinland-Pfalz zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabesatelit Rheinland-Pfalz einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.
2) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bieters in Form einer Eigenerklärung.
3) -entfällt-
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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4) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen haben.
5) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6) Auf gesonderte Anforderung: Jahresab-schlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen haben.
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
7a) Mindestanforderung
Mindestens eine Referenz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in vergleichbaren Liefer-/Dienstleistungen
8a) Eigenerklärung eines fundierten Fachwissens im Themenfeld Sprachmittlung im sozialen Raum in der Bundesrepublik und in Rheinland-Pfalz, nachgewiesen durch entsprechende Projektreferenzen. Es sind mindestens drei vergleichbare einschlägige Projektreferenzen mit dem Angebot einzureichen.
8b) Eigenerklärung guter Kenntnisse der bestehenden Sprachmittlungslandschaft und der besonderen Gegebenheiten im Flächenland Rheinland-Pfalz, nachgewiesen durch eine Einschätzung der derzeitigen Sprachmittlungsstrukturen und eines möglichen Handlungsbedarfs. Ein formloses Schreiben ist mit dem Angebot einzureichen.
8c) Eigenerklärung eines profunden Wissens über integrationspolitische Zusammenhänge und Ansätze, nachgewiesen durch entsprechende Projektreferenzen und Vernetzung mit Akteuren der Integrationsarbeit und/oder -politik. Es sind mindestens drei einschlägige Projektreferenzen mit dem Angebot einzureichen.
8d) Eigenerklärung sehr guter Kenntnisse der kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz und deren Schnittstellen zu Land und Verbänden, nachgewiesen durch mindestens drei Projektreferenzen, die dem Angebot beiliegen oder einer formlosen Darstellung zu Kooperationen oder Tätigkeit in diesem Bereich.
8e) Sehr gute Kenntnisse der Arbeitsweise von Sprachmittlerpools und Vermittlungsstellen. Erfahrungen in beiden Arbeitsbereichen sind zu belegen durch einschlägige Projektreferenzen oder durch den Nachweis von beratenden Tätigkeiten oder konzeptioneller Arbeit. Es sind mindestens drei Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
8f) Eigenerklärung zu einschlägiger Erfahrung als Projektträger in der Erwachsenenbildung und in der Entwicklung von Qualifizierungsprojekten, nachgewiesen durch mindestens drei Projektreferenzen. Diese sind mit dem Angebot einzureichen.
8g) Zum vorläufigen Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt die Bieterin / der Bieter / die Bietergemeinschaft die als Anlage beigefügte Allgemeine Eigenerklärung ab. Die Bieterin / der Bieter / die Bietergemeinschaft kann zum vorläufigen Nachweis der Eignung auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Hierzu kann er den EEE-Webdienst der Europäischen Kommission nutzen.
9) Eigenerklärung zu den in den letzten drei Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV, die für die Leistungsausübung in Betracht kommen
10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
7a) Mindestanforderung
Mindestens eine Referenz der letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre in vergleichbaren Liefer-/Dienstleistungen
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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12) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
13) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
14) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
15) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls zur Hand -
16) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
17) Scientology-Schutzerklärung
18) Anlage 2F_LTTG_Mustererkl._3_Mindestentgelt_2019
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal Vergabesatelit Rheinland-Pfalz bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter Vergabesatelit Rheinland-Pfalzherunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal Vergabesatelit Rheinland-Pfalzabgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabesatelit Rheinland-Pfalzunter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter Vergabesatelit Rheinland-Pfalzunter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYVY4NT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 55116 Mainz
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland