Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus; hier: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konz
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.konz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus; hier: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 2)
Planungsleistungen für die Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1, 3 und 4 gemäß § 53 HOAI.
54329 Konz-Karthaus
Das Kloster Konz-Karthaus wurde im Jahre 1963 vollständig von der Stadt Konz erworben. Das Kloster steht unter Denkmalschutz. Der Grundstein wurde 1680 gelegt. Seit 1977 wurden verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Um 1987 wurden die Gebäudeteile des Klosters in mehreren Bauabschnitten umgebaut und renoviert. Diese Maßnahmen machten die heutige Nutzung des Klosters Konz-Karthaus als Bürgerhaus sowie als Kulturzentrum möglich.
Nun ist zeitnah wieder eine umfassende Sanierung des Klostergebäudes erforderlich.
Die hinsichtlich der nun geplanten Sanierungsmaßnahmen erstellte Kostenberechnung gemäß DIN 276 (Stand: 12.12.2019) ist nicht aktuell und bedarf der Aktualisierung. Für die Projektrealisierung sind nun die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis einschließlich 9 gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI erforderlich.
Die Maßnahmen im Objekt wurden seinerzeit aus förder- und finanztechnischen Gründen in Bauabschnitte aufgeteilt. Die Ausführung selbst soll nun in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt ist die Aufwertung der Außenhülle, in der HU-Bau Bauabschnitt 1A und Bauabschnitt 2. Der 2. Bauabschnitt soll dann die Aufwertung des Innenbereichs sein, in der HU-Bau Bauabschnitt 1B, 1C, 3 und 4.
Im Rahmen der vorliegend umfassend notwendigen Sanierung sind folgende Maßnahmen im laufenden Betrieb vorgesehen:
- Sanierung der Fenster,
- Sanierung des Sockels,
- Sanierung des Mauerwerks und des Fachwerks am Zwischengebäude,
- Außenanstrich des Objektes,
- Zink-Abdeckung des Giebels,
- Sanierung der Sanitärbereiche in allen Geschossen,
- Ausführung verschiedener kleinerer Gewerke im Gebäudeinneren.
Die weiteren auszuführenden Arbeiten ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht zur HU- Bau.
Der Fluchtweg aus dem Festsaal wurde aus brandschutztechnischen Gründen bereits ausgeführt.
Eine Bestandsermittlung ist nicht erforderlich, da das Objekt bereits aufwändig digital erfasst wurde und ein 3D-Modell vorliegt. Die Planung soll dann auch von den in diesem Verfahren ausgewählten Planern in das 3D-Modell eingearbeitet werden.
II.2.11) 1. Mit dieser Ausschreibung wird die Option einer Auftragserweiterung für einen möglichen 3. Bauabschnitt vorgesehen, die sich mit „Maßnahmen zur Umsetzung des Nutzungskonzeptes“ ergeben, welches derzeit für das Kloster erarbeitet wird.
Dies betrifft u.a. folgende Punkte:
- die Anpassung der Barrierefreiheit für alle Ebenen
- die Prüfung der Kellerräume für den Ausbau zu verschiedenen Nutzungsbereichen
- die Untersuchung der Schaffung eines 2. Fluchtweges aus verschiedenen Bereichen und die Sicherstellung
des Brandschutzes des Objektes - die Zusammenlegung von Räumen für multifunktionale Nutzungen
- die Neuorientierung des Hauptzuganges
- die Verbesserung der digitalen Infrastruktur des Objektes.
Die weiteren Details ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht zur HU-Bau.
Für den Fall der Beauftragung des 3. Bauabschnitts wird gegebenenfalls das Bauprogramm erweitert und die anrechenbaren Kosten werden angepasst.
II 2.11) 2. Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
II 2.11) 3. Der AG beauftragt im Bedarfsfalle die unter Ziffer II. 1.4) bezeichneten Leistungsphasen der Anlagengruppe 6. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.3. ff. des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage
einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften.
Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs.
1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49,
ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.6. nachweisen.
1.8. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.7. genannten Angaben,
Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.9. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.8. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.10. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.11. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2012) im Bereich der Technischen Ausrüstung für den Umbau oder die Sanierung oder die Modernisierung eines Gebäudes gem. §§ 53, 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• ein denkmalgeschütztes Gebäude;
• ein Gebäude mit Nutzung als öffentliches Gebäude gemäß § 50 Abs. 2 Musterbauordnung (MBO);
• Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens: 800 m²;
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1, 3, 4 und 6;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.6. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.6. dieser Teilnahmebedingungen und 1 beratender Ingenieur oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.6. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Nachweis des Denkmalschutzes;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF);
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 13.05.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. Es gelten die in § 7 Ziffer 7.3. des Vertrages genannten verbindlichen Vertragstermine. Der Planungsbeginn ist für den Anfang des 3. Quartals 2022 vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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